Die Grundsteuer-Reform sorgt erneut für Schlagzeilen: Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine entscheidende Nachbesserung, die vielen Eigentümern finanzielle Vorteile verschaffen könnte. Warum sich ein Gutachten jetzt lohnen könnte – alle Details im Überblick.

Der Hintergrund:

Ab 2025 ist Deutschland 35 Jahre nach der Wiedervereinigung in puncto Grundsteuer erneut geteilte Republik : Bewertungsvorschriften des neuen Bundesmodells gelten für Grundstücke in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern. Zunächst war es im Rahmen des Bundesmodells der neuen Grundsteuer nicht vorgesehen, einen Nachweis über einen niedrigeren gemeinen Wert zu erbringen. Dies hatte bei vielen Immobilieneigentümern zu Unmut geführt, da die im Bundesmodell vorgesehene Typisierungen und Pauschalierungen sowie die von Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte vermehrt in die Kritik geraten waren.

Die Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2024:

Bei der Grundsteuer können Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt. 

Grundsteuer-Reform vor Gericht :

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Juni 2024 mit zwei Beschlüssen klargestellt, dass betroffene Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unterhalb der neuen Grundsteuer liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen (Az. II B 78/23 und II B 79/23).  

Die Reaktion der Finanzverwaltung :

Die obersten Finanzbehörden der Länder reagierten auf den BFH und starteten im August 2024 einen Versuch zur Rettung des möglicherweise verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Entgegen dem Gesetzeswortlaut können Eigentümer seitdem auf Basis der neuen Verwaltungserlasse nun einen  niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. Dieses von Finanzämtern bereits praktizierte Vorgehen ist nun in Gesetzesform gegossen worden. 

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