Antworten auf fünf aktuelle Fragen von Immobilieneigentümern von Stefan Rullkötter
1. Wer muss eine Grundsteuererkärung abgeben?
Damit Finanzämter die Grundsteuer neu berechnen können, muss die Bewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland aktualisiert werden. Deklarationspflichtig und für die Abgabe der Grundsteuererklärung zuständig sind alle (Ex-)Eigentümer, denen am maßgeblichen Bewertungs-Stichtag 1. Januar 2022 eine Immobilie gehört hat.
2. Wann ist bei der Abgabe zu beachten?
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung lief ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 und wurde um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die Deklaration kann nur in elektronischer Form über das amtliche Finanzportal elster.de erfolgen, nicht auf Papierformularen. Wenn derzeit noch kein für die Authentifizierung erforderliches Elster-Zertifikat hat, wird es häufig nicht schaffen, noch rechtzeitig abzugeben. Die nötigen Zugangsdaten können zwar jederzeit kostenlos beantragt werden. Bis diese per behördlichem Brief beim Nutzer eintreffen, dauert es erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage.
3. Wann drohen Verspätungszuschläge?
Aktuell sind erst rund 50 Prozent der erforderlichen Grundssteuererklärungen bei den Finanzverwaltungen der Länder eingegangen. Die schlechteste Rücklaufquote mit 40 Prozent verzeichnet derzeit Mecklenburg-Vorpommern. Werden Steuererklärungen nicht fristgerecht abgegeben, werden in der Regel Verspätungszuschläge fällig. Sie summieren sich für jeden angefangenen Monat der Verspätung auf 0,25 Prozent der Steuernachzahlung, mindestens aber auf 25 Euro pro Monat – selbst bei einer späteren Steuererstattung. Der Fiskus darf Verspätungszuschläge bis zur Höhe von 25 000 Euro festsetzen.
14 Bundesländer haben jedoch zugesagt, bei ausbleibendenen Grundsteuererklärungen zunächst Erinnerungsschreiben zu verschicken – mit einem neuen Termin, bis zu dem die Abgabe nachgeholt werden kann. In Bayern können die Finanzämter auf Antrag und in begründeten Einzelfällen längere Abgabefristen gewähren. Nur der Stadtstaat Hamburg hat sein Procedere bei einer verspätetem Abgabe bisher nicht bekannt gegeben.
Wird auch eine verlängerte Abgabefrist gerissen, können Finanzämter den Grundsteuerwert schätzen. In der Regel dürfte Wohnflächen vom Fiskus dann deutlich größer festgesetzt werden, als sie tatsächlich sind. Die Folge ist eine unnötig hohe Grundsteuerbelastung ab dem Veranlagungsjahr 2025.
Die zehn besten Ausfülltipps für die Grundsteuererklärung finden Sie hier
4. Wann sind derzeit rechtliche Schritte sinnvoll?
Wer bereits abgegeben, einen Grundsteuerwertbescheid erhalten und dabei Fehler entdeckt hat, kann innerhalb der einmonatigen Frist kostenlos Einspruch einlegen. Erfolgt dieser Rechtsbehelf nur vorsorglich, muss er zunächst nicht begründet werden.
5. Ist ein Trittbrettfahren bei Musterklagen möglich?
Die komplizierte und von vielen Seiten kritisierte Prozedur der Datenabgabe wollen Musterkläger stoppen. Der Bund der Steuerzahler plant, zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterverfahren gegen die Bewertung im Rahmen der Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuerwertes zu unterstützen. Wann ein entsprechendes Aktenzeichen eines Finanzgerichts vorliegen wird, auf das sich vergleichbar Betroffenene berufen können, ist noch unklar.