Die kleine Beteiligungsfirma handelt mit einem deutlichen Abschlag zu ihrem  inneren Wert. Das scheint angesichts hoher Verkaufsgewinne ungerechtfertigt zu sein

Wenn institutionelle Investoren in Fonds von Private-Equity-Firmen investieren, zahlen sie oft ein Aufgeld. Privatanleger können das über diese kleine Beteiligungsfirma preiswerter bewerkstelligen, sie steigen mit Abgeld ein. Dabei ist der Investmentansatz mit dem der großen Fonds vergleichbar.

Das Unternehmen beteiligt sich an mittelständischen Unternehmen vor allem im Industriebereich. Die Firmen sollten eine Nische mit starken Produkten und Dienstleistungen besetzen, die Nische sollte sich im Idealfall vergrößern können. Dabei zielen sie auf einen doppelten Sweet Spot. Die Beteiligungsfirma interessiert sich zwar nicht für Sanierungsfälle, sondern vor allem für Unternehmen, deren Rendite noch nicht sehr hoch ist, deren Probleme aber lösbar erscheinen. Weil die Firmentransaktionen auf Gewinnmultiplikatoren beruhen, hat das den Vorteil, dass beim Einkauf weniger gezahlt werden muss. Nach der Übernahme werden in den Töchtern dann die Weichen für mehr Ertrag gestellt. Gelingt die Ertragssteigerung, wird die Beteiligung dann für mehrere potenzielle Käufer interessant. Sie zahlen in der Regel für einen höheren Ertrag auch einen höheren Multiplikator.

Der doppelte Hebel sorgt dafür, dass das Unternehmen hohe Renditen aufs eingesetzte Kapital erwirtschaften kann. Im Fall der vergangenes Jahr verkauften Nischen hat sich das eingesetzte Kapital um Faktor acht gemehrt. Natürlich funktioniert ein Gewinnturbo nicht immer in diesem Umfang. Werden die Verkäufe der vergangenen Jahre aber als Maßstab genommen, ist eine Vervielfachung keine Ausnahme.

Im Moment hat die Firma sechs Beteiligungen. Die sind in unterschiedlichen Stadien der Entwicklung. Zwei davon sind ordentlich profitabel und könnten im Verkaufstopf landen. Bei den anderen sind Verbesserungen auf den Weg gebracht, teilweise wird die Entwicklung im Moment durch die Konjunktur gebremst.

Wie es um den inneren Wert der Beteiligungsgesellschaft steht und mit welcher Sonderdividende Aktionäre rechnen könnten lesen Sie im HotDeal der neuen Ausgabe von BÖRSE ONLINE.

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