Extra-Weihnachtsgeld vom Fiskus? Kann nicht schaden. Für Berufstätige gibt es aktuell zwei Chancen, dass die Steuerlast beim letzten Monatsgehalt des Jahres noch sinkt.
Chance 1: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Der Weg zu „mehr Netto vom Brutto“ im Dezember kann über die elektronische Steuerkarte und einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung führen. Finanzämter halten die dafür nötigen Vordrucke bereit.
Die Voraussetzungen
Ein Lohnsteuerfreibetrag lässt sich bis Freitag, 29. November 2024, für Werbungskosten aus beruflicher Tätigkeit, Sonderausgaben oder auch für außergewöhnliche Belastungen eintragen.
Die Details
Wer weite Wege zur Arbeitsstätte zurücklegt, bezahlt bei Ausgaben von mindestens 600 Euro jährlich jeden Monat zu viel Lohnsteuer. Berufspendler können sich in dem Fall noch schnell einen Lohnsteuerfreibetrag für Fahrtkosten (bis zu 4500 Euro pro Jahr) und eventuell für doppelte Haushaltsführung eintragen lassen. Gleiches gilt bei hohen selbst bezahlten Kosten für Arbeitsmittel und Fortbildungen sowie Ausgaben für ein Arbeitszimmer. Auch wer 2024 viel im Heimbüro arbeitet, kann sich in Höhe der Homeoffice-Pauschale (maximal 1260 Euro, Formel: 210 Tage mal sechs Euro) noch einen Freibetrag sichern. Eltern, die im laufenden Jahr erhebliche Kinderbetreuungskosten haben, können ebenfalls profitieren. Zu berücksichtigen sind zwei Drittel der Kosten, maximal 4000 Euro pro Kind. Auch Schulgelder (maximal 5000 Euro pro Kind), Spenden und gezahlte Kirchensteuern sind noch als Last-Minute- Steuerermäßigung nutzbar.
Chance 2: Höherer Grundfreibetrag
Der Bundestag hat Mitte Oktober dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ zugestimmt. Es sieht eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro (Singles) und 360 Euro (Verheiratete) vor. Der neue Grundfreibetrag könnte erstmals in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Da er rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 gelten soll, würde das letzte Monatsgehalt des Jahres deutlich höher ausfallen.
Die Voraussetzungen
Der Bundesrat soll am 22. November zustimmen, dass der Grundfreibetrag auf 11 784 Euro (23 568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) steigt. Ob das Gesetz vor dem Hintergrund von Ampel-Aus und Neuwahlen am 23. Februar 2025 so durchgeht oder der Vermittlungsausschuss angerufen werden muss, bleibt abzuwarten.
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