"Wir stehen mit einem Bein vor dem Bundesverfassungsgericht", sagt Reiner Holznagel, Präsident des Bund deutscher Steuerzahler. Dabei ist der Steuer-Experte zuversichtlich, dass sich bei der Grundsteuer nochmal einiges zugunsten der Steuerzahler ändern wird. Was jetzt Hoffnung macht.
"Hoffnungen bei der Grundsteuer"
BÖRSE ONLINE: Herr Holznagel, bei der Grundsteuer tut sich aktuell wieder einiges. Was sagen Sie als Präsident des Bund deutscher Steuerzahler aktuell dazu?
Reiner Holznagel: Wir müssen ja die Grundsteuerreform durchführen. Das ist ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes gewesen und deswegen muss die neue Grundsteuer ab dem nächsten Jahr ausgerollt werden. Und hier gibt es mehrere Vorschläge, wie das funktionieren soll. Der Bund hat einen Vorschlag für viele Länder gemacht, das sogenannte Bundesmodell. Das hat damals Olaf Scholz als Finanzminister erarbeitet. Dann gibt es auch noch ein Modell in Baden-Württemberg. Die Bayern sind einen ganz anderen Weg gegangen und dann haben wir noch Hamburg, Hessen und Niedersachsen, die auch so ein anderes Modell haben. Wir haben gesagt, gerade das Bundesmodell ist aus unserer Sicht mit der Verfassung problematisch zu vereinbaren. Ich will nur ein Beispiel nennen. Das Bundesmodell orientiert orientiert sich an den sogenannten Bodenrichtwerten. Die Bodenrichtwerte orientieren sich wiederum an den Verkaufswerte. Wenn ich hier in Berlin bin, dann, glaube ich, wird man mir glauben, dass am Berliner Wannsee eine sehr gute und sehr noble Gegend ist. Doch die Verkaufswerte sind hier relativ gering, weil da kaum Verkäufe stattfinden. Die Leute vererben das eher oder es wird irgendwie anders übertragen. Insofern sind dafür geringe Verkaufswerte, ergo sind auch die Bodenrichtwerte geringer. In Berlin-Kreuzberg, auch eine schöne Gegend, aber da sind die Verkaufswerte wesentlich höher und dementsprechend auch die Bodenrichtwerte höher.
Steuer-Experte: Bei der Grundsteuer erodiert aktuell einiges
BÖRSE ONLINE: So ein Vorgehen dürfte bei den meisten Steuerzahlern ja eher Unverständnis hervorrufen.
Reiner Holznagel: In der Tat. Denn an diesen Beispielen sieht man schon, dass sich die Bemessungsgrundlage sehr komisch zusammensetzt und sehr verzehrt ist. Es gibt noch viele weitere Probleme. Und vor dem Hintergrund sind wir dabei, auch juristisch zu klären, ob die Bewertung für die Grundsteuer so in Ordnung ist. Da stehen wir jetzt hoffentlich mit einem Bein vor dem Bundesverfassungsbrief, mit mehreren Musterverfahren. Und wir sehen ja schon, einmal hat der Bundesfinanzhof schon eine Richtungsweisenentscheidung gegeben, dass er sagt, wenn ein Grundstück offensichtlich so deutlich von dem kalkulierten Wert abweicht, dann muss das auch zugeleistet werden. Also da erodiert einiges. Und das andere Problem neben der Bewertung sind natürlich die Höhe der Hebesätze. Die Grundsteuer wird neu berechnet und die Kommunen müssen jetzt die Hebesätze anpassen. Und einen Punkt will ich doch noch mal deutlich sagen, wo man auch sieht, dass die Probleme hausgemacht sind: Wir stellen aufgrund der Bewertungssysteme fest, gerade im Bundesmodell, dass privatgenutzte Immobilien, also die klassischen Wohnhäuser, grundsätzlich höher bewertet werden, also auf mehr Grundsteuer zahlen müssen, als betrieblich genutzte Immobilien, wo Unternehmen sitzen, wo Gewerke stattfinden. Und das, glaube ich, war nicht die Intention des Gesetzgebers, aber das heißt, an dieser Stelle gibt es auch Verzehrmomente.
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