Ab Juli steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent. Alle Bürger können sich jetzt einen Gesamtüberblick zum aktuellen Stand ihrer gesetzlichen und privaten Altersvorsorge verschaffen
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Versicherte benötigen einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Authentifizierungsfunktion. Dafür muss via Einwohnermeldeamt die Onlinefunktion aktiviert sein. Für Smartphone-Nutzer ist die „AusweisApp2“ erforderlich. Zudem ist die Steueridentifikationsnummer für die Zuordnung der abrufbaren Vorsorgeansprüche erforderlich.
(Fast) alle Alterseinkünfte erfasst
Neben den gesetzlichen Rententrägern sollen langfristig auch alle Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten verpflichtet werden, ihre gespeicherten Kundendaten über die Digitale Rentenübersicht verfügbar zu machen. Darunter fallen sämtliche Vorsorgeverträge, bei denen Kunden jährlich Mitteilungen über den Stand des gebildeten Vermögens erhalten. Damit werden auch Betriebs und Privatrenten sowie Riester- und Rürup- Verträge erfasst, ebenso Fondssparpläne mit Auszahlungsbeginn ab 60 Jahren.
Daten von 288 Vorsorge-Dienstleitern verfügbar
Beim Start des Portals waren neben der gesetzlichen Rentenversicherung Union Investment Privatfonds und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit von der Partie. Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 288 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befinden sich wegen der dieses Jahr in Kraft getretenen gesetzlichen erpflichtung nun ebenfalls im Anbindungsprozess an die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ist-Stand und Prognose-Rechnung
Im Portal werden die bisher erreichten Rentenansprüche, die voraussichtliche Rentenhöhe und Schätzungen unter Einbeziehung weiterer Rentensteigerungen angezeigt. Die so errechneten Beträge beziehen sich stets auf das gesetzliche Renteneintrittsalter.
Hier hapert es noch
Die Digitale Rentenübersicht kann (noch) nicht alle Sachverhalte bei der Berechnung der oraussichtlichen Höhe der Gesamtaltersbezüge einkalkulieren. Mit welchen Einbußen Versicherte rechnen müssen, wenn sie vor Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters in Rente gehen, kann das Portal nicht berechnen. Auch die auf die ltersbezüge anfallenden Steuern und Abgaben werden nicht angezeigt. Diese sind von weiteren Nebeneinkünften und der späteren Steuerklasse des Ruheständlers abhängig. Somit sind auch Mieteinnahmen ausgeklammert.
Keine Anmeldepflicht
Eine Verpflichtung zur Anmeldung auf dem Portal besteht für gesetzlich Versicherte nicht. Wer die Digitale Rentenübersicht nicht nutzen möchte, erhält nach fünf Jahren Mindestbeitragszeit weiterhin die jährlich versandte Renteninformation auf Papier mit Angaben zum Stand seiner gesetzlichen Rente sowie mit Prognosen der zu erwartenden Höhe.
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