Die Finanzverwaltung will mit einer kostenlosen App die Einkommensteuererklärung via Smartphone ermöglichen. Die wichtigsten sieben Punkte im Überblick. Von Stefan Rullkötter
1. App „MeinELSTER+"
Ab sofort kann jeder Steuerpflichtige seine Belege, beispielsweise für Werbungskosten, schon unterjährig direkt in dieser amtlichen App hochladen, sammeln und individuell sortieren. Rechnungen und Belege sollen jetzt unkompliziert per Handy eingescannt werden können. Mithilfe einer Texterkennungssoftware werden die Belege von der App erfasst. „So können für die Steuererklärung relevante Werte anschließend direkt extrahiert werden“ , erklärt Ralph Schwaiger vom federführenden Bayerisches Landesamt für Steuern. Die App-Nutzer können die Belege auch in Kategorien einteilen. Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung werden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt.
2. Technische Details
Die neue App MeinELSTER+steht ab sofort zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung. Die Kopplung der mobilen Anwendung mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich. Die Belege können dadurch auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ verwaltet werden. Zeitgleich können bereits als Datei vorliegende Belege (z. B. PDF) ebenfalls direkt in Mein ELSTER unter „Meine Belege“ hochgeladen werden. Die App ist eine Ergänzung zum Service-Angebot von Mein ELSTER. Neben der Erfassung von Belegen bietet MeinELSTER+ zudem die Möglichkeit mit dem Chatbot EVA ("ELSTER virtueller Assistent") zu kommunizieren.
3. Datensicherheit
Die App soll alle hochgeladenen Daten vollständig digital und sicher verwahren, verspricht die Finanzverwaltung. Der Datenschutz sei jederzeit gewährleistet, das Finanzamt kann auf die abgelegten Belege nicht zugreifen. Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese aber einfach digital übermittelt werden. So verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.
4. Weitere Service-Leistungen
Auf dem amtlichen Finanzportal www.elster.de können nach der Registrierung nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung, etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese können dann einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden – schnell, unkompliziert und direkt. Dieses Serviceangebot wird durch die App MeinELSTER+ erweitert.
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5. Verzicht auf Elster-Zertifikat
ElsterSecure ist eine neue, komfortable und sichere Login-Variante für Mein ELSTER. „Dabei ist kein Zertifikat mehr für den Login notwendig“, erklärt Steuersoftware-Experte Schwaiger. Stattdessen kann die Registrierung für Mein ELSTER mit einem mobilen Gerät abgeschlossen und der Zugangsschlüssel sicher in ElsterSecure gespeichert werden. ElsterSecure ersetzt damit die ElsterSmart-App. Diese Anwendung wird im Laufe des ersten Halbjahres 2023 eingestellt und die entsprechenden Hinweistexte werden auf den Webseiten entfernt. Für eine Übergangszeit kann ElsterSmart von den bestehenden Nutzern noch parallel zu ElsterSecure verwendet werden, um einen reibungslosen Umstieg zu ermöglichen
6. Änderungsbescheide in elektronischer Form
Seit Dezember 2022 bietet das Finanzamt zusätzlich zum digitalen Erstbescheid zur Einkommensteuer auch Änderungsbescheide in elektronischer Form an (Schlagwort„DIVA 2:“) Künftig werden auch weitere Steuerbescheide und Schreiben digital bereitgestellt. Die papiersparende Bekanntgabe kann im persönlichen Bereich von Mein ELSTER unter „Formulare und Leistungen“ mit dem Punkt „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ ausgewählt werden. Auch Angehörige der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine können die digitale Kommunikation vom Finanzamt nutzen.
7. „Volldigitale Steuererklärung“ als Ziel
Bundesfinanzminister Christian Lindner will unter dem Leitgedanken " Easy Tax" in einem weiteren Schritt alle beim Staat bereits verfügbaren Daten den Bürgern automatisch für deren Steuererklärung verfügbar machen. „Dieses Ziel steuern wir als Nächstes mit Hochdruck an“, verspricht Lindner. Das ELSTER-Verfahren wird in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder entwickelt. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam.
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