Die Reform der Grundsteuer ab 2025 sorgt weiter für Verunsicherung. Wie Städte und Gemeinde schon dieses Jahr an der Steuerschraube drehen. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Leser fragen, die Redaktion antwortet:

Obwohl die neuen Grundsteuerwerte erst ab 2025 in die Grundsteuer einfließen, scheinen viele klamme Kommunen bereits jetzt an der Steuerschraube zu drehen. Kommen nächstes Jahr auch noch die höheren Immobilienwerte hinzu, dürften viele Grundeigentümer und Mieter weiteren drastischen Steuererhöhungen nahezu machtlos ausgeliefert sein. Gibt es ein krasses Beispiel für ein Vorziehen dieser Steuererhöhung? 

Börse Online: Wie weit das gehen kann, zeigt exemplarisch der Fall Oberursel vor den Toren der Mainmetropole Frankfurt. Die Stadt im Vordertaunus schraubte in den vergangene Jahren die Steuerbelastung für Grundbesitz immer weiter in die Höhe. Die Pro-Kopf-Belastung hat sich allein in der Zeit von 2017 bis 2023 von rund 190 auf 420 Euro mehr als verdoppelt. Das trifft nicht nur die Eigentümer, sondern über die Umlage der Betriebskosten vor allem Mieter. Hier die Entwicklung des Grundsteuer B-Hebesatzes in Oberursel: Jahr 2011: 250 %, 2014: 450 %, 2017: 595 %, 2020: 750 % und 2023: 947 %. 

Doch es gibt auch Hoffnung: Sehen Sie hier, welche Hoffnungen der Präsident des Bund deutscher Steuerzahler Reiner Holznagel bei der Grundsteuer hat:

Der rechtliche Hintergrund:

Das Grundsteuergesetz unterscheidet aktuell zwischen zwei Arten der Grundsteuer: Die „Grundsteuer A“ wird für den Grundbesitz von Betrieben der Forst- und Landwirtschaft erhoben. Die „Grundsteuer B“ wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Teileigentum erhoben.

Wer ist hier steuerpflichtig?

Die Grundsteuer ist jedes Jahr von Immobilieneigentümern, denen Grundstücke, Gebäude sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe gehören, zu entrichten. Sie wird von den zuständigen Finanzämtern jeweils im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr festgesetzt. Die Abgabe wird in vier Raten, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, fällig. Vorauszahlungen auf das Gesamtjahr sind ebenfalls möglich.

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