Am 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer-Reform in Kraft treten. Über diese rechtlichen Hintergründe der Abgabe sollten alle Immobilienbesitzer informiert sein
Wer ist grundsteuerpflichtig?
Die „Substanz-Abgabe“ auf das Eigentum an Grundstücken gehört in Deutschland zu den wichtigsten Einnahmequellender Städte und Gemeinden. Die Grundsteuer ist jedes Jahr von Immobilieneigentümern, denen Grundstücke, Gebäude sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe gehören, zu entrichten. Die Grundsteuer kann über die Nebenkostenabrechung auf Mieter von Objekten umgelegt werden.
Welche Grundsteuerarten gibt es?
Das Grundsteuergesetz unterscheidet aktuell zwischen zwei Arten der Grundsteuer: Die „Grundsteuer A“ wird für den Grundbesitz von Betrieben der Forst- und Landwirtschaft erhoben. Die „Grundsteuer B“ wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und Teileigentum erhoben.Mit der Reform ab 2025 soll die „Grundsteuer C“ eingeführt werden: Sie soll Kommunen die Möglichkeit geben, bisher unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern. Dadurch soll der Anreiz, Grundstücke aus Spekulationszwecken zu halten, verringert und mehr neuer Wohnraum geschaffen werden.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer wird in drei Verfahrensstufenberechnet, die aufeinander aufbauen: Einheitswert-, Steuermessbetrags- und Steuerfestsetzungsverfahren. Die konkrete Berechnung erfolgt nach einer fixen Formel: „Wert des Grundstücks multipliziert mit der Grundsteuermesszahl (0,031 Prozent bei den meisten Wohnflächen) mal Hebesatz“. Letzterer wird von den Städten und Gemeinden selbst bestimmt, der Bundesdurchschnitt liegt bei 435 Prozent. Tendenz: steigend.
Wie hoch ist das Steueraufkommen?
Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer A rund 400 Millionen und aus der Grundsteuer B rund 15 Milliarden Euro. Die durch die Städte und Gemeinden individuell festgesetzten Hebesätze zur Grundsteuer sind maßgeblich für die Höhe der Realsteuereinnahmen.
Wann sind die Zahlungstermine?
Die Grundsteuer wird von der zuständigen Kommune jeweils im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr festgesetzt. Die Abgabe wird in vier Raten, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, fällig. Vorauszahlungen auf das Gesamtjahr sind ebenfalls möglich.
Ab wann wurden die Daten für die Grundsteuer-Reform erfasst?
Seit Juli 2022 mussten alle Eigentümer von 24 Millionen Wohn- und 12 Millionen Gewerbeimmobilien hierzulande für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Deklarationspflichtig und für die Abgabe der Grundsteuererklärung zuständig sind alle (Ex-)Eigentümer, denen am maßgeblichen Bewertungsstichtag 1. Januar 2022 eine Immobilie gehört hat.
Wie viele fällige Grundsteuer-Erklärungen fehlen noch?
Alle neuen Grundsteuererklärungen hättene eigentlich bis Ende Januar 2023 den Finanzämtern übermittelt sein müssen, in Bayern wurde die Frist bis Ende April 2023 verlängert. Aktuell fehlen bundesweit aber immer noch Hunderttausende Deklarationen. Werden keine Daten übermittelt, nehmen die Finanzämter eine Schätzung vor – in der Regel ist das nachteilig für Steuerpflichtige.
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