Die Grundsteuerreform bleibt vor dem Start am 1. Januar 2025 eine Baustelle. Expertin Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sagt, wo jetzt dringend nachgebessert werden sollte.
Börse Online: Derzeit werden die neuen Grundsteuerbescheide versandt. Wie bewerten Sie den aktuellen Stand kurz vor dem Start der Reform 2025?
Daniela Karbe-Geßler: Es gibt offene Fragen, die dringend geklärt werden müssen. Viele Steuerzahler wissen immer noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im Jahr 2025 zahlen sollen. Auch bis Jahresende werden nicht alle Grundsteuerbescheide verschickt sein — oder die Kommunen haben ihre neuen Hebesätze noch nicht bekannt gegeben.
Sehen Sie noch weitere Defizite?
Die Belastung durch die Grundsteuer für viele Wohnimmobilien ist schlicht zu hoch. Deshalb müssen gesplittete Hebesätze her — in Abgrenzung zu Gewerbeimmobilien. Dies macht einmal mehr deutlich, wie unnötig komplex das Bundesmodell für die Grundsteuer ist. Die Berechnung ist realitätsfern.
Was sollte man bei Zustellung neuer Grundsteuerbescheide genau prüfen?
Wichtig ist zu checken, ob die Daten von Behörden korrekt übernommen wurden. Ansonsten wird lediglich der Grundsteuerwert mit einer Steuermesszahl multipliziert oder der Messbetrag mit dem Hebesatz. Hier ist dann keine weitere Änderung mehr möglich.
Müssen der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung ganz akut bei der Grundsteuerreform nachbessern?
Das Bundesmodell muss grundlegend überarbeitet werden. Eine einfache Grundsteuer oder eine alternative Erhebung zur Sicherung der kommunalen Finanzen wäre die bessere Lösung gewesen. Denn die Grundsteuer kostet viel zu viel Bürokratie im Verhältnis zu ihrem geringen Aufkommen.
Wird die neue Grundsteuer ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?
Der Bund der Steuerzahler geht davon aus und wird mit seinem Musterverfahren in Karlsruhe genau das anstrengen. Unser Klageziel ist es, dass die zuständigen Bundesrichter hier die Bewertung vor allem im Bundesmodell verfassungsrechtlich überprüfen.
Das vollständige Interview lesen Sie im Magazin €uro 1/25 hier erhältlich
Zur Person
Rechtsanwältin Daniela Karbe-Geßler ist Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler in Berlin.
Lesen Sie weiter: Diese Steuergefahr droht plötzlich bei Krypto-Transaktionen