Kassieren Fonds und ETFs Auslandsdividenden, können Quellensteuern fällig werden. Wann Fondsanleger selbst Erstattungsanträge für doppelt entrichtete Abgaben stellen können.
Der Hintergrund:
Für viele Anleger ist es ein Ärgernis: Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird weltweit Quellensteuer (19 bis 50 Prozent) einbehalten. Der unliebsame Abzug erfolgt auch in fast allen 27 EU-Mitgliedstaaten . Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können hierzulande steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei den ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. Ob auch Fonds oder deren Anteilseigner selbst entsprechende Erstattungsanträge stellen können, ist vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Zielländern abhängig.
Neue EU-Richtlinie:
Die Quellensteuer-Erstattungsverfahren sind oft langwierig, kostspielig und umständlich. Eine neue EU-Richtlinie soll dies ändern: FASTER („Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“) etabliert eine standardisierte, digitale Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit von Anlegern in einem Mitgliedstaat (eTRC) . Nach EU-Plan werden Antragsteller ihre eTRC-Bescheinigung innerhalb von 14 Kalendertagen erhalten. Die Neuregelung, die ab 1. Januar 2030 anwendbar ist, soll gewährleisten, dass Investoren bis zu zwei Erstattungsoptionen in Anspruch nehmen können. „FASTER“ wird aber voraussichtlich nur bedingt für Investmentfonds gelten.
Die praktische Umsetzung:
Kern des ersten Schnellverfahrens zur „Steuererleichterung an der Quelle“ ist ein Freistellungsverfahren, bei dem zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen gilt. Alternativ offeriert wird ein Schnellerstattungsverfahren, bei dem Anleger wie bisher Abgaben an den Fiskus abführen, innerhalb von 60 Tagen aber garantiert eine entsprechende Erstattung der Quellensteuern erhalten. Geraten nationale Steuerbehörden damit zeitlich in Rückstand, fallen nach dem 60. Kalendertag Verzugszinsen an.
Der Zeitplan:
Bis Anleger von der Neuregelung profitieren, werden voraussichtlich noch mehrere Dividendensaisons vergehen: Erst Ende 2028 müssen EU-Länder die FASTER-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Ob Anleger eine oder beide Erstattungsoptionen nutzen können, entscheidet aber jeder Mitgliedstaat selbst. Zudem besteht weiter die Möglichkeit, Quellensteuerrückzahlungen im Rahmen einer nationalen Steuerprüfung in die Länge zu ziehen.
Lesen Sie auch: E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Diese Punkte sind jetzt wichtig