Banken-Schock: Finanzmarktaufsicht untersagt mit sofortiger Wirkung den Geschäftsbetrieb, keine Abhebungen mehr möglich

Für die Kunden ist das der GAU: Die österreichische Finanzaufsicht FMA hat der European American Investment Bank AG  (Euram Bank) mit Sitz in Wien ab sofort den Geschäftsbetrieb untersagt und einen Zahlungsstopp verhängt.  „Damit sind keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich", teilte die FMA mit. Nun muss die österreichische Einlagensicherung (ESA) einspringen, insgesamt sind 727 Kunden mit einer Einlagensumme von 276 Millionen Euro betrofffen. Damit liegt die durchschnittliche Einlagesumme bei rund 365000 Euro je Anleger. Dass eine relativ geringe Kundenzahl auf eine so hohe Summe kommt, liegt daran, dass die Euram Bank vorwiegend auf Kunden mit hohem Vermögen gesetzt hat.

Allerdings steht die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich gemäß der EU-weiten Regeln nur für eine Summe von 100.000 Euro pro Kunde gerade. Die Gelder, etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten, werden  innerhalb von sieben Werktage überwiesen. "Die ESA wird die rasche Entschädigung der Einleger sicherstellen", sagt Stefan Tacke, Geschäftsführer der ESA. "Wir führen das Entschädigungsverfahren online durch, dadurch ist eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet. In den kommenden Tagen werden alle Einleger der Euram von uns einen Brief erhalten, in dem die nächsten Schritte erklärt werden", so Tacke.

Das 1999 gegründete Institut steht schon seit längerem in der Kritik. Bereits im September hatte die FMA eine „ernste wirtschaftliche Lage der Bank" festgestellt und ihr die Auflage erteilt, entweder im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung von 25 Millionen Euro zu beschließen - oder, falls das nicht gelingt, die Auflösung des Instituts samt freiwilliger Selbstabwicklung. Die Finanzaufsicht bemängelte zudem , dass die Bank, die viel Geschäft im Ausland macht, gegen Regeln für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung verstoße.

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