Bis zum 2. Oktober muss die Einkommensteuererklärung 2022 beim Finanzamt sein. 20 effektive Ausfülltipps für Einkünfte aus Geldanlagen und Betongold.

Hier können Anleger Abgaben sparen:

1. Aktienverluste
Wer Aktienverluste aus 2022 mit Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen verrechnen möchte, könnte von einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahren (Az. 2 BvL 3/21) profitieren. Alle Bescheide ab dem Jahr 2009 ergehen zu der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste verfassungsgemäß ist, nur noch vorläufig.

Anlage KAP, Zeilen 7–15

2. Altfonds-Verkäufe 
Anleger, die Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft und nach 2017 veräußert haben, müssen oft Steuerabzüge hinnehmen, die höher sind als die tatsächlich realisierten Kursgewinne. Alle betroffenen Fondsanleger können auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Revisionsverfahren(Az. VIII R 15/22) verweisen und später Einspruch gegen steuerzahlerunfreundliche Bescheide einlegen.

 Anlage KAP, Zeilen 7–15

3. Goldgeschäfte 
Wer 2022 Gold-ETCs wie etwa Xetra Gold und Euwax Gold II verkauft hat, die Lieferansprüche auf physisches Gold grammgenau verbriefen, kassiert Kursgewinne nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei. Verluste mit diesen ETCs und physischem Gold sind nur bei Verkauf binnen Jahresfrist steuermindernd verrechenbar.

Anlage KAP, Zeilen 7–15

4. Günstigerprüfung 
Haben Anleger Zweifel, ob für das Veranlagungsjahr 2022 die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (Satz: 25 Prozent) oder die Veranlagung nach dem persönlichen Grenzsteuersatz auf Basis des Gesamteinkommens (Satz: 14 bis 45 Prozent) unter dem Strich vorteilhafter für sie sind, können sie in ihrer Einkommensteuererklärung diesbezüglich eine „Günstigerprüfung“ beantragen.

Anlage KAP, Zeilen 4–5

5. Kirchensteuer
Wer für 2022 dem automatischen Kirchensteuereinbehalt auf Kapitalerträge widersprochen hat, muss bei der Anlage KAP in Zeile 6 eine „1“ eintragen. Je nach Bundesland sind acht oder neun Prozent der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer fällig. Damit die Abgabe steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt wird, sind auch die Zeilen 7 und 12 auszufüllen.

Anlage KAP, Zeilen 6–15

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Foto: Wit Olszewski/Shutterstock

6. Kryptoinvestments
Wer Bitcoin und Co länger als zwölf Monate gehalten und 2022 verkauft hat, streicht Gewinne steuerfrei ein. Werden Kryptowährungen binnen eines Jahres wieder verkauft, ist bei Gewinnen dagegen der persönliche Einkommensteuersatz (maximal 45 Prozent) fällig, bestätigte kürzlich der Bundesfinanzhof (Az. IX R 3/22). Nur wenn Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro liegen, bleiben sie steuerfrei.

 Anlage SO, Zeile 10

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 7. Riester-Verträge
Im Jahr 2022 gezahlte Beiträge zu Riester-Verträgen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal 2.100 Euro. Für die volle Riester-Förderung sind in der Regel jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzuzahlen. Für 2022 werden dann noch 175 Euro Riester-Grundzulage und gegebenenfalls auch die Kinderzulagen gutgeschrieben.

Anlage AV, Zeilen 1–50

8. Rürup-Verträge
Für das vergangene Jahr sind 94 Prozent der gezahlten Beiträge zu privaten Basisrenten bis zu 25.639 Euro absetzbar. Bei zusammenveranlagten Partnern sind es bis zu 51.278 Euro. Damit können selbstständige Singles bis zu 24.100 Euro ihrer Beitragszahlungen als Sonderausgaben geltend machen, bei zusammen veranlagten Partnern sind es maximal 48.200 Euro.

Anlage Vorsorge, Zeile 8

9. Sparerpauschbetrag
Anleger konnten Freistellungsaufträge für 2022 (801 Euro Alleinstehende, 1.602 Euro Zusammenveranlagte) auf mehrere Geldinstitute verteilen. In der Regel waren Weisungen bis zum 15. Dezember 2022 möglich. Wer dies versäumt hat, kann den Sparerpauschbetrag nachträglich in der Steuererklärung geltend machen.

Anlage KAP, Zeilen 16 und 17

10. Totalverluste
sind derzeit nur bis zur  Höhe von 20.000 Euro jährlich mit  realisierten Kursgewinnen verrechenbar. Nicht berücksichtigte Miese sind nur auf Folgejahre vortragbar. Auch Verluste aus Termingeschäften sind nur bis zu 20.000  Euro pro Jahr verrechenbar. Ausgenommen  davon sind Zertifikate und Optionsscheine,  nicht aber CFDs, Swaps, Forwards, Futures und Devisengeschäfte.

Anlage KAP, Zeilen 7–15

11. Verlustbescheinigung
Wer Wertpapierdepots bei mehreren Instituten hat und für das Jahr 2022 seine realisierten Verluste aus Aktienverkäufen mit anderweitigen Aktiengewinnen bankübergreifend verrechnen möchte, muss eine Verlustbescheinigung vorlegen, die bis zum 15. Dezember  2022 zu beantragen war. Gleiches gilt, wenn Zusammenveranlagte Verluste depotübergreifend verrechnen.

Anlage KAP, Zeilen 7–15

12. Werbungskosten für Kapitalerträge
Im Zusammenhang mit  Kapitaleinkünften wie Fahrten zu Hauptversammlungen  sind zwar grundsätzlich mit dem Sparerpauschbetrag für 2022 abgegolten (801 Euro Singles, 1602 Euro Zusammenveranlagte). Sofern Vermögensverwalter aber eine „All in Fee“ erheben, die auch die Transaktionskosten umfasst, kann die Hälfte der Gebühr von den Kapitalerträgen abgezogen werden.

Anlage KAP Zeilen 7–15

13. Zulagen vom Staat
Wer bis zum 31. Dezember  2022 Riester-Zulagen, Arbeitnehmersparzulagen  und die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2020 beantragt hat, kann diese noch nachträglich erhalten, wenn er damals tatsächlich Anspruch darauf hatte. Dafür ist eventuell die nachträgliche  Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung  für 2020 nötig. Die Frist für eine Antragsveranlagung läuft vier Jahre.

Anlage AV, Zeilen 1–50

Hier können Immobilienbesitzer Abgaben sparen:

14. Einbruchschutz
Wer 2022 Handwerker mit Arbeiten zum Einbruchschutz an Eigenheim oder Mietwohnung beauftragt hat, kann für Arbeitskosten 20 Prozent der Rechnungsbeiträge, maximal 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen. Um den Abzug zu erhalten, dürfen Eigentümer parallel keine staatlichen Zuschüsse oder geförderten Darlehen für Einbruchschutz abgerufen haben.

Anlage Haushalt, Zeile 6

15. Gartenpflege
Ausgaben für Gartenpflege, Erd- und Pflanzarbeiten, Wohnungsreinigung, einen Hausmeister und auch für Leitungs-Dichtheitsprüfungen sind zu 20 Prozent der Arbeitskosten (maximal 4.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar.

Anlage Haushalt, Zeile 5

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16. Leerstand von Objekten
Eigentümer können auch Werbungskosten für ihre Vermarktungsbemühungen geltend machen, bis sie Mieter für ihre Objekte gefunden haben. Absetzbar sind etwa Ausgaben für Inserate, Makler und die Ausstellung eines Energieausweises.  Die Absicht, Mieteinkünfte zu  erzielen, ist auch mit den im Jahr 2022 getätigten Renovierungen belegbar.

Anlage V, Zeilen 33–53

17. Nebenkosten bei der Miet-Verwaltung
Wer Immobilien vermietet, hat spezielle Werbungskosten. Ausgaben für das Erstellen von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen und die Korrespondenz mit Mietern sowie Kosten für Porto, Telefon und Schreibwaren sind hier absetzbar. Zu beachten ist: Angeschaffte IT-Geräte dürfen lediglich bis zu zehn Prozent privat genutzt werden.

Anlage V, Zeilen 33–53

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18. Verkauf des Eigenheims
Bei vermieteten Immobilien sind Verkaufsgewinne in der Regel erst nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wurde im Jahr 2022 eine selbst genutzte Immobilie veräußert, bleibt der Gewinn aber abgabenfrei. Der Steuervorteil gilt selbst dann, wenn Haus oder Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurden.

Anlage SO, Zeilen 31–41

19. Reisekosten bei  vermieteten Immobilien
Eigentümer können Touren zu ihren Immobilien mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend machen, wenn sie sich dort 2022 mit Mietern getroffen oder Objekte übergeben haben. Gleiches gilt für Reisen zu Eigentümerversammlungen. Ab acht Stunden Aufwand pro Tag sind zudem die gesetzlichen Verpflegungspauschalen abziehbar.

Anlage V, Zeilen 33–53

20. Zusatz-Service vom Fiskus
Nachrichten per E-Mail senden Steuerpflichtige können direkt Nachrichten an ihr zuständiges Finanzamt senden. Dieses Serviceangebot wird jetzt durch die kostenlose App Mein Elster+ erweitert. Diese kann mit bestehenden Elster-Benutzerkonten via QR-Code gekoppelt werden.

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