Trotz Ampel-Aus haben sich die einstigen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP auf ein Entlastungsgesetz verständigt. In den letzten Sitzungen 2024 von Bundestag und Bundesrat wurden die steuerzahlerfreundlichen Änderungen beschlossen. Dies sind die wichtigsten Punkte:

Abbau der „kalten Progression“

Der Grundfreibetrag wird zum 1.1. 2025 erneut angehoben und die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer steuerzahlerfreundlicher  gestaltet. Das steuerfreie Existenzminimum wird demnach 2025 um 312 Euro auf 12096 Euro(Singles) steigen, im Jahr 2026 um weitere 252 Euro auf dann 12348 Euro. Die sogenannten Tarifeckwerte sollen entsprechend der erwarteten Inflation „nach rechts“ verschoben werden. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent im Jahr 2025 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 68 430 Euro statt bisher ab 66 779 Euro greifen würde. Durch die Änderungen soll die kalte Progression eingedämmt und der nächsthöhere Steuersatz nicht so schnell fällig werden.

Solidaritätszuschlag

Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den „Soli“ wird die Steuerfreigrenze wie im Vorjahr auch 2025 angehoben. Die 5,5 -prozentige Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuerschuld ist dann nicht mehr zu entrichten, wenn die festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer unter 19950 Euro (Singles)und 39900 Euro (zusammenveranlagte Partner) liegt.  

Kindergeld

Das Kindergeld wird im Jahr 2025 pro Sprössling um fünf Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro erhöht. Der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, steigt um fünf Euro.

Kinderfreibetrag

Der alternativ zum Kindergeld gewährte Kinderfreibetrag wird im Jahr 2025 um 60 Euro auf 6672 Euro und 2026 noch einmal um 156 Euro auf dann 6828 Euro steigen.

Zeitplan

Das Entlastungsgesetz wurde von Bundestag und Bundesrat am 19. und 20. Dezember 2024 abgesegnet. Es wird ab 1.1. 2025  in Kraft treten und nicht, wie von vielen Experten nach dem Ampel-Aus vermutet, erst nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 umgesetzt.

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