Rund 28 Millionen Bürger erledigen ihre Steuerklärung bereits elektronisch. Künftig gilt auf dem Elster-Portal eine wichtige Änderung für alle Nutzer Von Stefan Rullkötter
Der Hintergrund:
Bisher werden sämtliche Nachrichten, die Nutzer des amtlichen Portals im Posteingang von "Mein Elster“ bekommen, dauerhaft vorgehalten. In Zukunft gilt das nur noch für wichtige Nachrichten, die Anwender auch später noch benötigen. Dazu gehören, Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und Bescheiddaten.
Die Änderung:
Alle anderen Nachrichten, insbesondere Mitteilungen zu Statusübergängen von Berechtigungen und Vollmachten, Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails werden ab sofort nach einem Jahr automatisch gelöscht. Wer auf Nummer sicher gehe will, kann den aktuellen Status einer Berechtigung oder Vollmacht in den jeweiligen Verwaltungsoberflächen jederzeit einsehen.
Der Stichtag:
Die Finanzverwaltung informiert registirierte Elster-Nutzer derzeit per Mail, dass ab 18. Sepember 2023 mit der Löschung alter Nachrichten begonnen wird, bei denen die Speicherfrist abgelaufen ist. Wer noch Teile dieser Dokumente benötigt, sollte sich vor dem Stichtag ins Benutzerkonto einloggen und die gewünschten Nachrichten herunterladen. Denn viele Steuerpflichtige müssen ihre Steuerklärung für 2022 noch erstellen. Die reguäre Abgabefrist für die Pflichtaufgabe des Fiskus läuft noch bis zum 2. Oktober 2023.
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Die Benachrichtigung:
Ebenfalls für Nutzer des amtlichen Steuerprotals zu beachten: Die bisher bei Versand eines elektronischen Formulars dort eingestellte Nachricht mit Betreff „Bestätigung der Übermittlung“ und Verweis auf die Seite „Übermittelte Formulare“ entfällt künftig. Die Informationen aus dieser Nachricht werden den Anwendern stattdessen direkt per E-Mail mitgeteilt.
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