In Deutschland wird es auch dieses Jahr mehr als 25 börsennotierte Firmen geben, die ihre Dividenden steuerfrei „aus der Substanz“ zahlen. Wie Aktionäre hier zugunsten ihrer Kinder dauerhaft Abgaben sparen können Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Die rechtliche Grundlage:
Die Basis für steuerfrei ausbezahlte Dividenden sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen dadurch die Ausschüttung „brutto für netto“ überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.
Sobald die meisten Einladungen mit den Tagesordnungen für die Hauptversammlungs-Saison 2025 vorliegen, gibt es einen Überblick, welche Dividenden voraussichtlich steuerfrei ausbezahlt werden.
Dauerhafte Steuerfreiheit:
Langfristig profitieren von dieser Konstellation nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei.
Steuerstundungs-Effekt:
Alle Aktionäre, die bei Dividenden-Titeln später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig.
Der "Kindertrick":
Für Börsianer mit Familiensinn gibt es ein weiteres Hintertürchen, bei dem man die schöne Rendite endgültig steuerfrei einfahren kann. Dazu überträgt man die betroffenen Wertpapiere einfach auf Depots der eigenen Kinder und lässt diese die Wertpapiere dann kurz vor dem endgültigen Verbrauch der eigenen Anschaffungskosten – wenn diese also durch die fortlaufende Minderung des Einstandspreises in Richtung null fallen – verkaufen. Da der eigene Nachwuchs aktuell, also für das Veranlagungsjahr 2025, über eigene Steuerfreibeträge von insgesamt 13 096 Euro (Grundfreibetrag + Sparerpauschbetrag) verfügt, bleiben realisierte Kursgewinne bis zu dieser Grenze endgültig steuerfrei.
Der Haken:
Das Geld muss auch ernsthaft bei den Kindern verbleiben. Vorsicht ist auch geboten, wenn das Kind über die Familie beitragsfrei krankenversichert ist. Dann darf das Jahreseinkommen des Kindes nicht höher als 7060 Euro sein. Nach der steuerfreien Glattstellung kann man die gleichen Papiere gefahrlos sofort wieder kaufen – und das Spiel geht von vorne los.
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