Die BaFin ermittelt gegen die Postbank - was Kunden der Postbank jetzt wissen müssen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt jetzt gegen die Postbank. „Die Finanzaufsicht BaFin beobachtet erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der „Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG“ (Postbank) und prüft, ob aufsichtlich relevante Mängel in dem Institut bestehen. Es liegen dazu zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden vor. Die BaFin geht den Beschwerden im Rahmen ihres Auftrages zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen nach und wird, wenn angezeigt, in diesem Zusammenhang aufsichtliche Maßnahmen verhängen“, so die Behörde in einer Stellungnahme von Anfang September.
Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden der Kunden, die BaFin selbst spricht von „einer außergewöhnlich großen Zahl“ von Beschwerden. „Neben verschiedenen Störungen im Online- und Mobile-Banking sowie der mangelnden Erreichbarkeit des telefonischen Kundendienstes zählen hierzu insbesondere lange Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten sowie bei der Auflösung / Abwicklung von Konten und Rückzahlung von Spareinlagen. Daneben kommt es insbesondere bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen, die für die Kunden teils massive Auswirkungen haben" so die BaFin weiter.
Betroffene Kunden müssen allerdings selbst den Rechtsweg einschlagen, wenn sie einen finanziellen Schaden erlitten haben: „Die BaFin hat den Auftrag, die kollektiven Interessen der Verbraucher zu schützen. Ob ein Unternehmen im Einzelfall seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Kundinnen und Kunden erfüllt, kann die BaFin also weder verbindlich entscheiden noch durchsetzen. Dies ist ausschließlich Sache der Gerichte. Kundinnen und Kunden, die der Ansicht sind, dass ihnen durch das Verhalten eines von der BaFin beaufsichtigten Unternehmens ein finanzieller Schaden entstanden oder Gewinn entgangen ist, müssen ihre Forderungen zivilrechtlich gegenüber dem Unternehmen geltend machen."
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