Ob Weihnachtsgeschenke oder gebrauchte Schätze – wer jetzt online handelt, sollte aufpassen. Es gelten spezielle Meldepflichten für Plattformen wie Amazon, Ebay und Vinted. Wann Handelsplattformen Transaktionsdaten der User an die Finanzverwaltung übermitteln müssen  – und wie Sie teure Überraschungen vermeiden

Der Hintergrund:

Der private Handel mit neuen und gebrauchten Waren im Internet hat  in der Advents- und Weihnachtszeit Hochkonjunktur. „Wer auf Portalen wie Ebay Kleinanzeigen, Amazon Marketplace, Etsy und Vinted verkauft, muss mit dem Finanzamt rechnen“, warnt Maike Backhaus, Steuerexpertin bei Wolters Kluwer. So soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Steuergesetze beachtet werden und gewerbliche Anbieter ihren Deklarationspflichten nachkommen. Denn manche Verkäufer  und Dienstleister geben sich auf Kleinanzeigenportalen als private Anbieter aus, sind aber rechtlich als  gewerblich einzustufen. 

Die rechtlichen Grundlagen:

Seit 2023 regelt das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“, dass Online-Marktplätze auch private Deals und Verkäufernamen an die Finanzbehörden melden müssen. Neben persönlichen Daten muss auch das Anbieten von Dienstleistungen übermittelt werden. „Das betrifft beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen, aber auch Transportdienstleistungen, Handwerkerleistungen, Putzservice und Unterricht“, erklärt Backhaus. „Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie DAC 7 in deutsches Recht um, die den Informationsaustausch der Finanzbehörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbessern soll. " 

Die Besonderheit für private Verkäufer:

Die Handelsportale müssen dem Fiskus auch Daten zu Privatverkäufen übermitteln. Die Ausnahme:  Die Meldepflicht besteht nicht, wenn Verkäufer pro Jahr und Plattform weniger als 30 Transaktionen tätigen und in dem Rahmen maximal 2000 Euro Einnahmen erzielen.

Das Procedere:

Die entsprechenden Meldungen erfolgen immer für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Handelplattformen müssen die Daten für 2024 bis spätestens 31. März 2025 an das zuständige Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dadurch werden zwar keine neuen Abgaben eingeführt. Die Regelung soll aber sicherstellen, dass die bestehenden Steuergesetze beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet beachtet werden — und die Anbieter ihren Deklarationspflichten tatsächlich nachkommen.

Die Folgen:

Derzeit geben sich viele Online-Verkäufer und -Dienstleister als private Anbieter aus, sind aber steuerrechtlich als gewerblich einzustufen. Die Finanzverwaltung kann dies nun durch die erweiterten Melde- und Transparenzpflichten leichter verifizieren.

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