Deutschland hat mit 41,9 Prozent eine der höchsten Abgabenquoten weltweit. Mit diesen 10 Modellen können Privatinvestoren guten Gewissens Steuern sparen.
1. Dividendenzahlung „brutto für netto“
Hierzulande gibt es rund ein Dutzend Konzerne, die ihre Dividenden steuerfrei „aus der Substanz“ – von einem sogenannten Einlagekonto – zahlen. Zu diesem Kreis gehörten zuletzt die Deutsche Telekom, Vonovia, Freenet, Porsche AG, Hensoldt und die Deutsche Pfandbriefbank. Basis für diesen Steuervorteil sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Aktionäre bekommen dadurch die Ausschüttung brutto für netto überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro Zusammenveranlagte) belastet wird.
Anleger, die diese Papiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben, kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. Alle Aktionäre, die später eingestiegen sind, erzielen einen Steuerstundungseffekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig.
2. Direktinvestments in Sachwerte
Wer Goldbarren und -münzen, Oldtimer, Antiquitäten, Kunstobjekte, Schmuck und Uhren kauft und frühestens nach einem Jahr wieder veräußert, kassiert den erzielten Verkaufsgewinn brutto für netto: Übersteigt der mit Sachwerten erzielte Gewinn nicht den Betrag von 599,99 Euro pro Person, bleibt er auch innerhalb der Jahresfrist steuerfrei. Erst wenn die Steuerfreigrenze von 600 Euro in dieser Konstellation überschritten wird, sind Abgaben fällig – dann allerdings auf den gesamten Gewinn.
Auf der anderen Seite können Verkäufer von Sachwerten das Finanzamt an den Verlusten beteiligen, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt. Hier zu beachten: Verluste aus diesen privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus entsprechenden Sachwerttransaktionen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit realisierten Börsengewinnen ist nicht möglich. Sind innerhalb von 12 Monaten realisierte Sachwertverluste nicht sofort verrechenbar, können Investoren sie über die Steuererklärung konservieren lassen und später bei Gewinnen aus ähnlichen Geschäften nutzen, um ihre Einkommensteuerlast zu reduzieren.
3. Direktanlagen in Kryptowährungen
Wer Bitcoin und Co länger als 12 Monate hält, streicht realisierte Kursgewinne steuerfrei ein. Nur wenn Kryptowährungen binnen eines Jahres wieder verkauft werden, ist bei Gewinnen der persönliche Einkommensteuersatz (maximal 45 Prozent) fällig, bestätigte kürzlich der Bundesfinanzhof (Az. IX R 3/22). Liegen die Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro, bleiben sie auch in dieser Konstellation steuerfrei. Innerhalb von 12 Monaten realisierte Verluste aus Krypto-Investments können mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Darunter fallen beispielsweise Gewinne aus dem privaten Verkauf von Autos, Edelmetallen, Immobilien und Kunstobjekten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Wer im laufenden Kalenderjahr keine Gewinne aus einem anderen privaten Veräußerungsgeschäft erzielt, kann diese via Steuererklärung abgabenmindernd als Verlustrücktrag auf das Vorjahr anrechnen oder auf künftige Veranlagungsjahre vortragen lassen.
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