Auf der Suche nach lukrativen Ausschüttungen stehen ausländische Aktien bei Anlegern weiter hoch im Kurs. Doch Quellensteuern können für unliebsame Abzüge sorgen. Künftig werden die Erstattungsverfahren innerhalb der EU vereinfacht
Der Hintergrund:
Für viele Aktionäre ist es ein Ärgernis: Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird weltweit Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Der unliebsame Abzug erfolgt auch in fast allen 27 EU-Mitgliedstaaten . Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen hierzulande steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei den ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. Die Erstattungsverfahren sind oft langwierig, kostspielig und umständlich. Bei 615 Tagen Wartezeit im Schnitt verzichteten viele Anleger gleich ganz auf das meist mühselige Procedere.
Die Neuregelung:
Eine kürzlich beschlossene EU-Richtlinie soll diesem Verdruss ein Ende bereiten: FASTER („Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“) etabliert eine standardisierte, digitale Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit von Anlegern in einem Mitgliedstaat (eTRC) . Nach EU-Plan werden Antragsteller ihre eTRC-Bescheinigung innerhalb von 14 Kalendertagen erhalten. Die Neuregelung, die ab 1. Januar 2030 anwendbar ist, soll gewährleisten , dass Investoren bis zu zwei Erstattungsoptionen in Anspruch nehmen können.
Die praktische Umsetzung:
Kern des ersten Schnellverfahrens zur „Steuererleichterung an der Quelle“ ist ein Freistellungsverfahren, bei dem zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen gilt. Alternativ offeriert wird ein Schnellerstattungsverfahren, bei dem Anleger wie bisher Abgaben an den Fiskus abführen, innerhalb von 60 Tagen aber garantiert eine entsprechende Erstattung der Quellensteuern erhalten. Geraten nationale Steuerbehörden damit zeitlich in Rückstand, fallen nach dem 60. Kalendertag Verzugszinsen an.
Der Zeitplan:
Bis Aktionäre davon profitieren, werden voraussichtlich noch mehrere Dividendensaisons vergehen: Erst Ende 2028 müssen EU-Länder die FASTER-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Ob Anleger eine oder beide Erstattungsoptionen nutzen können, entscheidet aber jeder Mitgliedstaat selbst. Zudem besteht weiter die Möglichkeit, Quellensteuerrückzahlungen im Rahmen einer nationalen Steuerprüfung in die Länge zu ziehen.
Der kostenpflichtige Ausweg:
Wem das als Investor weiterhin zu beschwerlich ist: Quellensteuer-Erstattungsverfahren lassen sich gegen Gebühr an einen Dienstleister delegieren. So bleibt etwa das Portal Divizend.com dauerhaft eine zeit- und nervenschonende Alternative für Aktionäre.
Lesen Sie auch: Auslandsdividenden: Das ist bei Chip-Gigant TSMC in puncto Quellensteuer zu beachten