Wenn eine Bank Kontogebühren einführt oder anhebt, muss sie sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Dies hat nun das Kammergericht Berlin bestätigt.
Leser fragen, die Redaktion antwortet:
In Ihre Beiträgen weisen Sie auch auf Geldinstitute hin, die bei Beratung, Service und Produkten herausragen. Meine Sparkasse findet sich in solchen Artikeln bisher nicht, hat aber vor einiger Zeit die Monatsgebühr für mein Girokonto erhöht, ohne dass ich dem zugestimmt habe. Ist diese Praxis zulässig?
Börse Online: Das Kammergericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass Stillschweigen von Kunden bei einseitigen Entgelterhöhungen der Bank nicht als Zustimmung auszulegen ist (Az. 26 MK 1/21). Im konkreten Fall hätte sich die Berliner Sparkasse demnach das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Die Richter erklärten die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft als Musterkläger eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Knapp 1.200 Kunden haben sich angeschlossen.
Der Hintergrund:
Plant hierzulande eine Bank, Gebühren für Ihre Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder anzuheben, muss sie sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 mit dem sogennannten Postbank-Urteil höchstrichterlich bekräftigt. Der BGH erklärte in seiner Grundsatz-Endscheidung die Änderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam.
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