Wer über sein Girokonto Überweisungen in Echtzeit tätigt, muss bislang mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Auf Druck der EU ändert sich dies jetzt. Ab wann Bankkunden hier keine Extra-Kosten mehr berappen müssen.
Dauer-Ärgernis für Bankkunden:
Banken verlangen bisher für Echtzeitüberweisungen, bei denen ein Geldbetrag sofort, ohne die Verzögerung eines Bankarbeitstags, auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, zusätzliche Gebühren, obwohl sie für Kontoführung und Karten bereits Kosten berechnen.
Eu-weite Änderung:
Seit 9. Januar 2025 ist es für Bankkunden einfacher und günstiger, Geldbeträge sofort auf fremde Konten zu überweisen. Geldinstitute in Euroländern sind ab diesem Stichtag verpflichtet, Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren anzunehmen. Ab Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen EU-weit auch das Versenden solcher Überweisungen ohne Extrakosten anbieten.
Erste Geldinstitute reagieren
Das Portal „Modern Banking“ meldet, dass die Targobank den Hebel bei den SEPA-Echtzeitüberweisungen auf kostenfrei umgelegt hat. Bis zum 8. Januar 2025 erhob das Geldinstitut je ausgehende Echtzeitüberweisung EUR 0,60. Die Änderung gilt für alle privaten und geschäftlichen Girokontomodelle. Lediglich für die Inhaber des "Premium-Kontos" und des "Starter-Kontos" waren sie bereits kostenfrei.
Auch das Fintech N26 strich demnach ab 9. Januar 2025 die Gebühr für SEPA-Echtzeitüberweisungen bei "Standard" und "Business Standard" - den Kontomodellen ohne Grundpreis. Bislang kosteten sie dort EUR 0,49 je ausgehende Transaktion. In den kostenpflichtigen Kontomodellen "Smart", "You" und "Metal" sowie deren Business-Varianten waren sie bereits inklusive.
Einseitige Änderung von Kontogebühren
Möchte ein Geldinstitut Gebühren für Produkte und Dienstleistungen einführen oder anheben, muss es sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2021 mit dem sogenannten Postbank-Urteil höchstrichterlich bekräftigt. Der BGH erklärte in seiner Grundsatz-Endscheidung die Änderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam.
Diesen Rechtsgrundsatz hat 2024 auch das Kammergericht Berlin bestätigt. Die Richter entschieden, dass Stillschweigen von Kunden bei einseitigen Entgelterhöhungen der Bank nicht als Zustimmung auszulegen ist (Az. 26 MK 1/21). Im konkreten Fall hätte sich die Berliner Sparkasse demnach das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen.
Die Richter erklärten die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft als Musterkläger eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Rund 1200 Kunden haben sich dem Verfahren angeschlossen.
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