Boni, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten, werden für den Verkauf sachfremder Zusatzversicherungen verwendet. Dem schiebt die zuständige Behörde nun einen Riegel vor.

Regelmäßig zur Zahnkontrolle, Raucher im Entwöhnungskurs, Sport im Verein oder Fitnessstudio – für gesundheitsbewusstes Verhalten bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten Bonusprogramme. Doch jetzt malt die zuständige Aufsichtsbehörde den Gesetzlichen Krankenkassen einen dicken Strich durch die Rechnung: Die Programme an sich sind in Ordnung – die Verwendung von Bonuspunkten und der dahinter stehenden Geldbeträge wird aber im Lauf des Jahres eingeschränkt.

Auf Anfrage von €uro und BÖRESE ONLINE erklärt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS): „Wir bewerten es inzwischen als unzulässig, wenn Krankenkassen im Rahmen von Bonusprogrammen Zuschüsse für private Versicherungen ohne Bezug zur gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung gewähren.“

Lukratives Zusatzgeschäft

Genau daraus hatten Versicherungsmakler und Finanzunternehmen ein lukratives Geschäft entwickelt: Boni aus der GKV für gesundheitsbewusstes Verhalten wurden beim Vertrieb von Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen genutzt, um damit hohe Versicherungsprämien für die Kunden zu dämpfen und die Produkte so attraktiver erscheinen zu lassen.

Entsprechend groß ist die Empörung über die BAS-Entscheidung unter Versicherern und Vertrieblern. Doch die Behörde bleibt unnachgiebig: „Mit den Zuschüssen betreiben Krankenkassen jedenfalls mittelbar eine Absatzförderung für private Zusatzversicherungen und überschreiten damit ihre gesetzlichen Kompetenzen.“ Die Risiken Berufsunfähigkeit oder Unfall seien nicht von der GKV zu tragen. Zuschüsse für Kranken-, Zahn oder Pflege-Zusatzversicherungen seien aber weiterhin aus den Bonusprogrammen möglich. 

In Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium drängt die Aufsicht darauf, dass die rund 60 bundesweit geöffneten Kassen die Neuregelung im Lauf des Jahres in ihre Satzungen übernehmen. Einige haben das bereits erledigt. Andere erwägen Klagen gegen die Entscheidung.  

Cash für die Versicherten

Maßgeblich ist laut BAS die Höhe der Zuschüsse: „Insoweit erachten wir Satzungsregelungen als unzulässig, sofern die Zuschüsse zu einem Versicherungsvertrag höher ausfallen als ein Bonus, der dem Versicherten lediglich als Geldleistung ausgezahlt wird.“ Die GKV-Patienten hätten aber selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich den Bonus als Geldleistung auszahlen zu lassen, betont die Behörde.

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