Wenn eine Bank Kontogebühren einführt oder anhebt, muss sie sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Dies hat nun das Kammergericht Berlin bestätigt.

Leser fragen, die Redaktion antwortet:

In Ihre Beiträgen weisen Sie  auch auf Geldinstitute hin, die bei Beratung, Service und Produkten herausragen. Meine Sparkasse findet sich in solchen Artikeln bisher nicht, hat aber vor einiger Zeit die Monatsgebühr für mein Girokonto erhöht, ohne dass ich dem zugestimmt  habe. Ist diese Praxis zulässig? 

Börse Online: Das Kammergericht Berlin hat  kürzlich entschieden, dass Stillschweigen  von Kunden bei einseitigen Entgelterhöhungen  der Bank nicht als Zustimmung  auszulegen ist (Az. 26 MK 1/21). Im konkreten Fall hätte sich die Berliner  Sparkasse demnach das Einverständnis  ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren  für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Die Richter erklärten die einseitigen  Gebührenerhöhungen der Berliner  Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam.  Kunden können demnach Geld  von der Bank zurückfordern, sobald das  Urteil rechtskräftig ist. Der Verbraucherzentrale  Bundesverband prüft als Musterkläger  eine Revision, um Ansprüche  auf Rückerstattungen noch auszuweiten. Die Sparkasse lehnt es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Knapp 1.200 Kunden haben sich angeschlossen. 

Der Hintergrund: 

Plant hierzulande  eine Bank, Gebühren  für Ihre Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder anzuheben, muss sie sich dafür die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 mit dem  sogennannten Postbank-Urteil höchstrichterlich bekräftigt. Der BGH erklärte in seiner Grundsatz-Endscheidung  die Änderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam. 

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