Wegen der Euro-Schwäche gegenüber dem Franken und der geopolitischen Lage werden Depots und Konten und Depots in der Schweiz immer gefragter. Steuerexperte Anton Götzenberger erklärt, welche Details jetzt fiskalisch zu beachten sind.
Steuerpflicht in Deutschland
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind auf Schweizer Konten gutgeschriebene Kapitalerträge als ausländische Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP und, sofern es sich um Investmentfondserträge handelt, in der Anlage KAP INV zusammen mit weiteren Kapitalerträgen zu erklären.
Depotübergreifende Verlustverrechnung
Die Regelung der depotübergreifenden Verlustverrechnung lässt bei zusammen veranlagten Ehegatten einen gemeinsamen Verlustausgleich vor der Verlustfeststellung zu. Die Verlustverrechnung gilt auch für Schweizer Kapitalerträge und bei den Eidgenossen realisierte Verluste. Der jährliche Stichtag 15. Dezember für die Beantragung von Verlustbescheinigungen spielt im Zusammenhang mit Schweizer Konten keine Rolle.
Datenübermittlung an die Deutsche Finanzverwaltung
Die Schweiz gehört zu den 111 Staaten, die jedes Jahr im Rahmen des Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten (AIA) Daten über Konten und Depots ihrer deutschen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Daten sind Anlass für Auskunftsersuchen deutscher Finanzbehörden bei Steuerpflichtigen, die keine Anlage KAP in ihrer Steuererklärung abgegeben haben oder dort keine ausländischen Kapitalerträge erklärt haben. Zu großen Verwirrungen führt erfahrungsgemäß die Tatsache, dass im Rahmen des AIA bei Verheirateten für jeden Partner jeweils 100 Prozent der Werte gemeldet werden müssen. Das heißt, dass Veräußerungserlöse aus Wertpapiertransaktionen zweimal gemeldet werden.
Quellensteuer bei Umzug in die Schweiz
Erhaltene Dividenden können nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz im Wohnsitzstaat besteuert werden. Für Deutschland als Ansässigkeitsstaat der die Dividende zahlenden Gesellschaft besteht nach DBA aber ein Besteuerungsrecht in Höhe von 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividende. Darüber hinausgehende Quellensteuern können sich Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz erstatten lassen. Die Erstattungsanträge müssen elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.
Franken-Konten
Schweizer Banken erstellen Steuerreports für in Deutschland unbeschränkt steuerrpflichtige Kunden regelmäßig in der Referenzwährung Euro. Fremdwährungsgewinne oder Verluste werden zusätzlich zu den Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ermittelt und ausgewiesen. Franken-Konten verursachen hier aus steuerlicher Sicht also keinen Zusatzaufwand.
Zur Person
Anton Rudolf Götzenberger ist Steuerberater in Halfing bei Rosenheim und auf die steueroptimierte Vermögens- und Nachfolgeplanung sowie auf Unterstützung und Beratung bei Selbstanzeigen spezialisiert. Er ist zudem Autor mehrerer Fachbücher. Sein Werk „Optimale Vermögensübertragung“, das im Herbst 2025 im NWB Verlag in siebter Auflage erscheint, gilt als Klassiker.
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