Ist die ab dem Jahr 2025 geplante Grundsteuer-Reform verfassungswidrig? Experten erklären, welche rechtlichen Maßnahmen für Immobilienbesitzer aktuell sinnvoll sind.

Börse Online: Die obersten Finanzbehörden der Bundesländer haben mit neuen Erlassen einen Versuch zur Rettung der möglicherweise verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Wie ist dieser Schritt der Finanzverwaltung zu bewerten?

Kai Warnecke, Haus & Grund-Präsident:

„Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen.  

Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 Prozent oder mehr übersteigt, sollten beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.“ 

Viktoria Lücke, Steuerberaterin bei RSM Ebner Stolz in Köln :

"Eine Anpassung der Grundsteuerwertbescheide ist auf Basis der koordinierten Erlasse von Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 bei einem deutlich geringeren nachgewiesenen gemeinen Wert möglich, obwohl dies gesetzlich nach wie vor nicht vorgesehen ist. Ob ein geänderter Bescheid erlassen wird, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang der gemeine Wert von dem festgesetzten Grundsteuerwert abweicht. 

Bei nur geringer Abweichung ist weiterhin nicht möglich, dass die Bewertung nach unten korrigiert wird. Bei einer Abweichung von mindestens 40 Prozent sind die Finanzämter nun durch die Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder angewiesen, den Grundsteuerwertbescheid zu ändern.“ 

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