Eine für Verbraucher interessante und positive Entscheidung gegen den Musik-Streamingdienst Spotify erging jüngst durch das Landgericht (LG) Berlin. Von Tanja Krug
Ob im Bankenbereich, bei Telefon- und Energieverträgen oder Streamingdiensten: Preisanpassungsklauseln sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren, die Verbraucherzentralen gegen Anbieter anstrengen. Erst Ende des vergangenen Jahres hatte ebenfalls das LG Berlin eine Klausel von Netflix, die die Anpassung von Entgelten vorsah, als unwirksam beurteilt. Auch eine Preisänderungsklausel des Sport-Streamingdienstes DAZN wird derzeit gerichtlich durch das LG München I überprüft.
Spotify benachteiligt Kunden
Im aktuell in Berlin entschiedenen Fall (Az. 52 O 296/21) ging es um die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify. Das in Schweden ansässige Unternehmen hatte sich in den Bedingungen vorbehalten, die Abogebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um die „gestiegenen Gesamtkosten“ für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu diesen „Gesamtkosten“ gehören etwa Produktions- und Lizenzkosten, Personalkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben.
Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor. Das LG Berlin befand die einseitige Klausel als unausgewogen und die Kunden unangemessen benachteiligend. Da eine Verpflichtung des Anbieters fehlt, auch Kostensenkungen weiterzugeben, sind die Chancen und Risiken von Kostenänderungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern ungleich verteilt.
Spotify hatte argumentiert, auf dem Markt für Streamingdienste würden die Kosten ohnehin nur steigen. Die klagenden Verbraucherschützer wiesen auf das Nichtzutreffen dieses Arguments hin und bedienten sich dafür des Beispiels der (vorübergehenden) Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.
Das LG sah dies ebenso und stellte zudem klar, dass auch ein Kündigungsrecht der Verbraucher die Benachteiligung nicht ausschließt. Die Richter betonten, dass das Kündigungsrecht kein Ersatz für eine faire Preisanpassung darstellt. Denn Kunden hätten regelmäßig kein Interesse an einer Kündigung, weil sie bei einem Anbieterwechsel ihre gespeicherten Playlists sowie weitere Einstellungen verlieren und ihnen bei einem anderen Anbieter nicht die gleichen Inhalte zur Verfügung stehen.