Am 22. November entscheidet der Bundesrat über Steueränderungen, die Anleger und Arbeitnehmer betreffen. Von der Rückkehr der unbegrenzten Verlustverrechnung über die neue Wegzugssteuer bis hin zu höheren Gehältern im Dezember – das sind die wichtigsten Fakten, die Sie kennen müssen!
Verrechnung von Börsenverlusten
Seit 2021 dürfen Anleger Verluste aus Termingeschäften wie CFDs („Contracts for Difference“) und Optionen nur noch bis zur Höhe von 20 000 Euro jährlich – und zudem lediglich mit gleichartigen Gewinnen aus Termingeschäften – steuermindernd verrechnen. Der Bundestag hat am 18. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Darin ist eine komplette Aufhebung der begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen vorgesehen.
„Wegzugsteuer“ für Fonds & ETFs
Ab 1. Januar 2025 soll eine "Wegzugsbesteuerung" auf Fonds und ETFs eingeführt werden, die bisher nur für gehaltene Unternehmensanteile gilt. Das bedeutet, dass Anleger, die auswandern, ihre Kapitalanlagen versteuern müssen, auch wenn diese weiterhin im Depot liegen. Denn auf die seit dem Erwerb aufgelaufenen Wertsteigerungen soll eine "fiktive Veräußerungssteuer " (maximal 27,99 Prozent) erhoben werden – selbst wenn die Fondsanteile tatsächlich nicht verkauft werden. Entscheidend dafür, ob auswandernde Anleger steuerpflichtig sind, soll die Summe der Einzahlungen in den individuellen Investmentanteil sein. Liegt der Betrag jeweils oberhalb von 500.000 Euro, müssten sie künftig entsprechende Abgaben an den deutschen Fiskus abführen. Auch hier ist aber die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Höherer Grundfreibetrag
Der Bundestag hat am 18. Oktober 2024 auch dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ zugestimmt. Es sieht eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro (Singles) und 360 Euro (Verheiratete) vor. Der neue Grundfreibetrag könnte erstmals in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Da er rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 gelten soll, würde das letzte Monatsgehalt des Jahres deutlich höher ausfallen. Der Bundesrat soll am 22. November zustimmen, dass der Grundfreibetrag auf 11 784 Euro (23 568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) steigt. Dies hätte auch Auswirkung auf die Günstigerprüfung (Anlage KAP) bei Kapitaleinkünften.
Die Wahrscheinlichkeit
Ob der Bundesrat am 22.November die vom Bundestag beschlossenen Steueränderungen vor dem Hintergrund von Ampel-Aus und Neuwahlen absegnet oder ob nach einer Ablehnung erst der Vermittlungsausschuss angerufen werden muss, bleibt abzuwarten.
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