Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. So können Anleger bei US-Aktien unnötige Abgaben vermeiden oder doppelt gezahlte Steuern aus den Staaten zurückholen Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Rückforderung von US-Quellensteuer

Der US-Fiskus verlangt auf die Dividenden  von Coca Cola , Procter & Gamble, IBM und Co. grundsätzlich eine Quellensteuer von 30 Prozent. Auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) hält der deutsche Fiskus unter dem Link „Ausländische Antragsformulare“ die gängigsten Erstattungsformulare bereit oder man wird auf die Websites der ausländischen Finanzbehörden verwiesen.  

Quellensteuer-Reduzierung durch gezielte Auswahl der Depotbank

Wer als Deutscher in den USA investieren will, kann per Vorabprüfung Scherereien und  unnötige Steuerabzüge vermeiden. Die Lösung: Man sucht sich für US-Werte eine Depotbank, die bei den US-Behörden als „Qualified  Intermediary“ registriert ist. Anleger sollten  vor einem Kauf von US-Aktien bei Ihrer  Bank explizit nach diesem Status fragen. Erfüllt die Bank die Bedingung, werden von US-Dividenden nämlich nur noch 15 Prozent Quellensteuer  einbehalten, die dann vom deutschen  Fiskus in voller Höhe auf die deutsche  Steuerschuld angerechnet werden. 

EU-Pläne für vereinfachte Rückforderung von Quellensteuern

Bei der EU-Kommission unter dem Schlagwort „Faster“ eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, die eine Quellenbesteuerung innerhalb der EU digital vereinheitlichen und entbürokratisieren soll. Dadurch sollen Erstattung und Entlastung bei EU-weit anfallenden Quellensteuern für Aktionäre künftig schneller, einfacher und sicherer werden. Das dauert aber noch mindestens bis Anfang 2027. Bei der Rückforderung von US-Quellensteuern – nur erforderlich, wenn die Depotbank nicht den Status eines „Qualified Intermediary“  hat –  wird dagegen voraussichtlich alles beim alten bleiben. 

Alternative für das Zurückholen doppelt gezahlter Abgaben

Die bürokratischen Erstattungs-Verfahren lassen sich an einen Dienstleister delegieren. So kann das Portal Divizend.com  eine zeit- und nervenschonende Alternative für Aktionäre sein. Es wurde mit dem Ziel gegründet, die Erstattungsverfahren für ausländische Quellensteuern weitgehend zu automatisieren. Betroffene Anleger können sich auf www.divizend.com kostenlos registrieren und bei Bedarf ihre zu viel bezahlten Quellensteuern mit relativ wenigen Mausklicks zurückholen. Ein Service, den es nicht zum Nulltarif gibt: Wenn der Antrag an die Finanzbehörde des jeweiligen Landes abgeschickt ist, wird eine Gebühr von 17,5 Prozent der Erstattungssumme fällig. Bei unkomplizierten Staaten mit automatischer Anrechnung in Deutschland wie beispielsweise den USA oder den Niederlanden ist dies nicht notwendig. Daher beschränkt sich Divizend auf Länder, die Erstattungsanträge fordern. Bislang ist der Service für Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland (für im Ausland steuerpflichtige Anleger), Finnland, Irland, Italien. Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien und die Schweiz verfügbar.

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