"Woran erkennen Sie, dass eine Kapitalanlage sicher ist?", fragt die in Grasbrunn bei München ansässige Captura GmbH auf ihrer Internetseite. Die Antwort liefert der Initiator selbst: Dank des Treuhandverhältnisses sei Veruntreuung oder Unterschlagung von Anlegergeldern durch die Emittentin ausgeschlossen. Auch ein Testat
darüber,
dass sämtliche Zahlungen an
Anleger
beziehungsweise Darlehensgeber
stets vollständig und fristgerecht erfolgten,
dient als Beruhigungspille. Dennoch
sollten
Anleger vor dem Hintergrund der
Megapleiten
der Infinus-Gruppe und von
Prokon wachsam sein. Denn Captura refinanziert
seine Geschäfte rund um Wohnimmobilien
über sogenannte Nachrangdarlehen
mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Das heißt: Der Anbieter pumpt Anleger
an. In der Kette der Gläubiger stehen die
Darlehensgeber jedoch ganz hinten. Auch
darf die Auszahlung an Anleger nicht zu
einer Insolvenz führen. "Bereits ab einem
Betrag in Höhe von 3000 Euro wird ein
Zins in Höhe von durchschnittlich 7,65 %
p. a. fest zugesichert. Dies bei einer Laufzeit
von nur 180 oder 360 Tagen und mit
einer Sicherheit, die in diesem Marktsegment
ihresgleichen sucht", betont Captura.
Doch die vermeintliche Mittelverwendungskontrolle
durch den unabhängigen
Treuhänder ist kein Bollwerk, das vor
Veruntreuung schützt. Nur eine unabhängige
Verwahrstelle (die Depotbank oder
ein von der Bafin genehmigter Treuhänder)
kann Gelder vor Zweckentfremdung
schützen. Das kostet aber und ist für die
noch nicht regulierten Nachrangdarlehen
keine Pflicht.
MHS