Mit einer deutschlandweiten Aktion  hat die Finanzaufsicht BaFin Krypto-Automaten sichergestellt, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden. Dabei wurde Bargeld in Höhe von rund 250000 Euro einbehalten.

Bundesweite Razzia:

Die 13 beschlagnahmten Geräte wurden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bargen deshalb das Risiko von Geldwäsche-Straftaten. An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein. 

Der rechtliche Hintergrund:

Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben. Die Erlaubnispflicht schützt sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch die Verbraucher. Illegal handelnde Betreiber werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. 

Pflicht zur Identifizierung von Kunden:

„Manche Wechselautomaten ziehen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an“, erklärt Ruprecht Hammerschmidt, BaFin-Pressesprecher für Abwicklung und Geldwäscheprävention. Wer hohe Barbeträge von mehr als 10000 Euro annimmt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen („Know your customer“-Verfahren, KYC)  Generell gilt: Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden.  

Die Rolle der Finanzaufsicht:

Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) im Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin zusammen.

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