Die Bundesregierung rückt von der geplanten Besteuerung von Gewinnen bei Gold-ETCs ("Exchange Traded Commodities") vorerst wieder ab. Von Stefan Rullkötter
Im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020, den das Kabinett am 2. September beschlossen hat, ist die bisher vorgesehene Änderung des maßgeblich Paragrafen 20 Absatz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes nicht mehr enthalten. Davon profitieren börsennotierte Edelmetall-Anleihen, die einen Lieferanspruch grammgenau verbriefen. Mit diesen ETCs realisierte Kursgewinne sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, hatte der Bundefinanzhof entschieden und das Finanzministerium per Erlass bestätigt. "Damit bleibt für Xetra-Gold zunächst alles beim alten", erklärt Christian Fischler, Rechtsanwalt im Bereich Financial Services Tax bei KPMG in Frankfurt am Main: . Grundsätzlich ist es zwar denkbar, dass der Gesetzgeber die Steueränderung bei ETCs umfassend überarbeitet und sie für die Zeit nach 2021 erneut in Angriff nimmt. "Dafür gibt es aktuell aber keine Anhaltspunkte", sagt Steuerexperte Fischler.