Tafelgeschäfte erfreuten sich viele Jahre großer Beliebtheit - insbesondere in Luxemburg. Bei Tafelgeschäften werden die Wertpapiere - Aktien, Anleihen oder auch Fondsanteile, die als effektive Stücke oder auch Tafelpapiere bezeichnet werden - in physischer Form ausgeliefert. Auch die Ausschüttungen, Zins- oder Dividendenzahlungen erfolgen physisch gegen Einlieferung der jeweils gültigen Kupons, die dem Tafelpapier beigefügt sind. In der heutigen Zeit mit Computerhandel und sekundenschneller Ausführungsanzeige kaum noch vorstellbar. Und doch sind offenbar noch überraschend viele effektive Stücke im Umlauf. Nicht nur bei Liebhabern, die sich die Wertpapiere eingerahmt an die Wand hängen. Noch größere Beliebtheit wird den Tafelpapieren bei Steuervermeidern nachgesagt. Doch die Zeit der Kuponschneider geht dem Ende zu.
Der Luxemburger Gesetzgeber hat beschlossen, das Dasein von physisch ausgegebenen Fondsanteilen zu beenden. Luxemburger Fondsanteile, die nicht bis zum 18.02.2015 bei einer Bank eingeliefert werden, verlieren das Recht auf Ausschüttungen. Sollten die effektiven Stücke auch über den 18.02.2016 hinaus im heimischen Safe liegen oder an der Wand hängen, "werden sie von Gesetzes wegen für wertlos erklärt", informiert Allianz Global Investors (AGI). In diesem Fall soll der Gegenwert der ausstehenden Tafelpapiere bei der Luxemburger Caisse des Consignations hinterlegt werden, wo ihn betroffene Anleger einfordern können. Allerdings maximal zum Anteilswert per 18.02.2016. Auch Ausschüttungen, die die betreffenden Fonds über den 18.02.2015 hinaus vornehmen, bleiben unberücksichtigt.
Eile ist also geboten, wenn Anleger nicht auf die Erträge ihrer Tafelpapiere verzichten wollen. Die Einlieferung bei einer Bank sollte problemlos möglich sein, sofern dort ein Wertpapierdepot geführt wird. Dann werden die Fondsanteile dem Depot gut geschrieben und die Ausschüttungen fließen bei Ausschüttungsterminen automatisch zu. Auch bei Direktbanken ist die Einlieferung effektiver Stücke möglich - allerdings mit etwas mehr Aufwand verbunden. Wahlweise können Anleger ihre Stücke in Luxemburg "bei einem noch zu benennenden Depositary einliefern", wie Allianz Global Investors erklärt. Ganz ohne eigene Initiative und etwas Mühe wird es allerdings nicht klappen, die effektiven Stücke in ein Depot einzubringen oder in bare Münze umzuwandeln.
Von einem entsprechenden Vorhaben des deutschen Gesetzgebers, Tafelgeschäfte zu beenden, ist noch nichts bekannt. Dennoch ist Anlegern, die noch vergessene Papiere besitzen, anzuraten, diese bei ihrer Bank einzuliefern. Schließlich dürfte der Einlieferungsprozess mit zunehmender Zeit nicht einfacher werden.