Millionen Bürger im Rentenalter müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Um sie von der lästigen Pflicht zu befreien, wird nun die Einführung einer „Rentenabzugsteuer“ geprüft. Welche Ruheständler profitieren.

Der Hintergrund:

Bis zum 2. September ist noch Zeit, um die Steuererklärung für 2023 an das Finanzamt zu übermitteln. Viele Bürger kommen auch im Rentenalter nicht um die jährliche Pflichtaufgabe des Fiskus herum. Laut Bundesfinanzministerium sind von 22 Millionen Ruheständlern hierzulande 6,3 Millionen mit ihren Alterseinkünften für das vergangene Jahr steuerpflichtig. Aktuellste Informationen des Statististischen Bundesamts zur Rentenbesteuerung liegen dagegen wegen der langen Veranlagungsfrist erst für das Jahr 2020 vor. In dem Jahr mussten 40. Prozent oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Empfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte  entrichten. Im Vergleich zu 2019 stieg  dieser Anteil um 2,7 Prozentpunkte  beziehungsweise 636 000 Bürger. 

Ziel: Keine Steuererklärung mehr im Ruhestand 

Ob elektronisch oder noch auf Papier – das Ausfüllen der Steuerformulare wird mit zunehmendem Lebensalter erfahrungsgemäß mühseliger. Daher fordert nun eine Expertenkommission für die Vereinfachung des Steuerrechts, eine „Rentenabzugsteuer“ einzuführen, die Senioren von ihrer Steuererklärungspflicht  befreien würde. 

So funktioniert die Rentenabzugsteuer:

Rentenzahlungen sollen direkt besteuert werden. Rentenversicherungsträger würden fällige Abgaben einbehalten und an den Fiskus abführen, Leistungsempfänger eine geringere (Netto-)Rente ausbezahlt erhalten. In der ersten Phase soll dies nur für Rentner ohne weitere Nebeneinkünfte gelten. Nach einer Übergangszeit könnte die Rentenabzugsteuer auch auf Beamtenpensionen und weitere Altersbezüge angewandt werden, die bisher der Lohnsteuer unterliegen. Diskutiert wird zudem eine neue Veranlagungsform für Ruheständler, ohne dass eine Steuererklärung abgeben wird. Technisch und rechtlich entspricht dies der existierenden Amtsveranlagung. Für Ruheständler, die nicht von der Erklärungspflicht  befreit werden können, etwa bei Mieteinkünften, oder die sich freiwillig veranlagen möchten, soll die Steuererklärung zumindest vereinfacht werden. 


Die Stellungnahme des Finanzministeriums :

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will das Konzept einer Rentenabzugsteuer nun konkret prüfen lassen. Zugleich betont er aber, dass die vorgeschlagenen Steuervereinfachungen der Expertenkommission keine finanzielle Belastung für Ruheständler darstellen dürften, sondern diese in jeder Hinsicht entlasten müssten. 

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