Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz Bafin) hat erneut dieses bekannte Finanz-Unternehmen gerügt. Das müssen Sie jetzt wissen und darum genau geht es.

Clearstream ist eine Tochter der Deutschen Börse, die unter anderem für die Verwahrung von Wertpapieren zuständig ist und damit essentiell für die Abwicklung von Börsengeschäften. Doch nun gibt es Ärger für Clearstream, denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat eine Rüge verteilt.

Bafin rügt erneut dieses bekannte deutsche Finanz-Unternehmen

So teilte die Bundesbehörde am Mittwoch mit, dass das Unternehmen sicherstellen müsste, dass sie die Anforderungen der Vorschriften für Wertpapierlieferungen und Abrechnungen in der EU und Zentralverwahrer einhalte. Eine Sonderprüfung hatte hier zuletzt Mängel offengelegt. 

Zentralverwahrer hätten die Pflicht, klare Regelungen und Kontrollen im Auslagerungs- und Risikomanagement zu besitzen, hieß es weiter. Einige dieser Punkte seien in der Vergangenheit nicht erfüllt wurden. Die grundsätzliche Geschäftsorganisation des Unternehmens sei allerdings intakt, so die Bafin.

In der Vergangenheit hatte das Unternehmen gemeinsam mit anderen Töchtern der Deutschen Börse bereits mehrfach Ärger mit der Finanzdienstleistungsaufsicht bekommen.

Was bedeutet das für Kunden?

Doch viele Anleger fragen sich: Was bedeutet das jetzt für die Kunden von Clearstream?

Zwar taucht Clearstream ab und an auf der Abrrechnung von Wertpapiergeschäften bei einigen brokern auf, doch ein konkretes Geschäftsverhältnis zu Prvatkunden besteht nicht. Dementsprechend gab es im Bezug darauf in der Vergangenheit auch keine Mängel.

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