Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. Diese Punkte sind bei Dividenden aus Frankreich, Italien und Irland wichtig Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Großes Ärgernis für Aktionäre

Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird oft Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. Die Erstattungsverfahren sind häufig aufwendig und teuer, so dass viele betroffene Anleger darauf verzichten. 

Fristen für Erstattungs-Anträge beachten

Ganz gleich, ob mit fremder Hilfe oder auf eigene Faust: In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, Steuerrückforderungen gebündelt für mehrere Jahre bei  der ausländischen Finanzverwaltung zu  stellen. Die Antragsfrist dafür läuft in der Regel drei Jahre. Ist die Arbeit erledigt, müssen sich Anleger oft in Geduld üben. Denn zu welchen  Zeitpunkt die Erstattungen aus dem Ausland  auf dem Depot-Verrechnungskonto  eingehen, ist schwer abzuschätzen: In einigen  Ländern dauert die Bearbeitung  der Anträge nur wenige Wochen, in anderen  mehrere Jahre.  

Quellensteuer zurück aus Frankreich

Obwohl Frankreich bereits 2018 seine  Quellensteuer auf Dividenden von bisher  30 Prozent auf 12,8 Prozent gesenkt hat, ziehen inländische Depotbanken weiter  den alten Quellensteuersatz von 30 Prozent  ein. Davon werden jedoch nur 12,8  Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer  von 25 Prozent angerechnet. Anleger müssen also 17,2 Prozent in Frankreich  zurückholen.  heoretisch kann man mit  einem Antrag auf Vorabermäßigung  überzogene Steuerabzüge von vornherein  vermeiden, doch diesen Weg bieten  deutsche Depotbanken oft gar nicht an.  Damit bleibt nur das nachträgliche Erstattungsverfahren.Anleger brauchen  dafür aber ihre Depotbank und den Datendienstleister Clearstream. Und die  kassieren beide so kräftig ab, dass der  mühsame Papierkram überhaupt nur bei  größeren Depotpositionen überhaupt  Sinn macht. Eine unrühmliche Folge dieser  „Verschlimmbesserung“: Obwohl es  an der Pariser Börse viele interessante Dividendenzahler gibt, meiden einige deutsche  Anleger französische Aktien bereits  seit sechs Jahren komplett. 

Quellensteuer zurück aus Italien

Der italienische Fiskus zwackt eine Quellensteuer  von 26 Prozent ab. Davon werden von der inländischen Depotbank nur 15 Prozent auf die in Deutschland fällige  Abgeltungsteuer angerechnet. Die restlichen 11 Prozent müssen deutsche Aktionäre innerhalb von vier Jahren vom italienischen Fiskus zurückfordern. Bis zur Ertattung kann es ebenso lang dauern. Hier kann eine Spur südländische Gelassenheit nicht schaden. 

Quellensteuer zurück aus Irland

Die grüne Insel erhebt 25 Prozent Quellensteuer  auf Dividenden. Davon wird nichts auf die Abgeltungsteuer angerechnet, weil die Depotbank davon ausgeht, dass die Rückerstattung für EU-Bürger direkt beim irischen Fiskus beantragt wird. Die  Rückerstattung muss dort binnen 48 Monaten nach Ende des Jahres der Dividendenzahlung beantragt werden. Die Formulare „Irish Dividend Withholding Tax - Claim from or on behalf of Certain Non-Resident Persons for Refund of DWT“ und „Non-Resident Form  V2A“ sind über das Portal der irischen Finanzverwaltung (www.revenue.ie) abrufbar.  Auch eine Vorabbefreiung von der irischen Quellensteuer wäre möglich, wenn die deutsche Depotbank gegenüber den irischen Behörden den Status  als EU-Bürger offenlegt. 

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