Seit Oktober 2021 arbeitet die EZB an einer digitalen Ergänzung zum Euro-Bargeld. Nun hat die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtliche Rahmenbedingungen für den digitalen Euro schafft. Die fünf wichtigsten Punkte Von Stefan Rullkötter

1. Wallet für jeden EU-Bürger

Der digitale Euro soll neben Euro-Banknoten und Euro-Münzen ein zusätzlich offizielles Zahlungsmittel sein. Transaktionen mit dem digitalen Euro sollen anders als bei Kryptowährungen wie Bitcoin aber nicht „dezentral“ laufen. Jeder Bürger würde  dann ein „Wallet“ erhalten –  ein elektronisches Portemonnaie, auf dem die digitalen Euro gespeichert sind und gebührenfrei  für Zahlungszwecke eingesetzt werden können. 

2. Zahlungsabwicklung über Dienstleister

Das Wallet  kann auch bei dem Geldinstitut angesiedelt sein, bei der Kunden ihr Girokonto haben. Denn sie sollen  den digitalen Euro nicht direkt von der EZB erhalten , sondern über einen Finanzdienstleister, der auch die Zahlungen abgewickelt . Die EZB  soll im Hintergrund die Transfers digitaler Euros zwischen den Zahlungsdienstleistern beaufsichtigen und steuern.

3. Rechtliche Leitplanken

Beim digitalen Euro sollen zudem das Verbot einer Verzinsung, die Einführung einer Halteobergrenze und ein gesondertes Gesetz zur Sicherstellung des Bargelds als Zahlungsmittel umgesetzt werden. Zudem soll der digitale Euro nicht dazu verwendet werden dürfen, Ausgaben auf einen definierten Zweck zu beschränken. 

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4. Zahlungen online und offline

Die Transfers mit dem digitalen Euro sollen in Echtzeit über das Internet abgewickelt werden. Auch die Möglichkeit von Offline-Zahlungen zwischen Mobilgeräten steht im Forderungskatalog der EU-Kommission. Für letztere soll  NFC ("Near Field Communication")genutzt werden -  ein kontaktlose Datenübertragung, die auf der Radio Frequenz Identification (RFID-) Technologie basiert. "Auf die Anregungen der Bank für Internationale Zusammenarbeit, bei der digitale Zentralbankwährungen   die Tokenisierung von Vermögenswerten – also die Schaffung eines digitalen Abbilds – nutzbar zu machen, wird aber nicht eingegangen“, kritisiert Cyrus de la Rubia, Chefvolkswirt der Hamburg Commercial Bank. 

5. Möglicher Startzeitpunkt

Ob und wann der digitale Euro eingeführt wird, will die EZB im Herbst dieses Jahres entscheiden. Mit dem Start der neuen Zentralbankwährung wird aber frühestens 2026 gerechnet.

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