Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide sind von den Finanzämtern seit mehr als sechs Monaten nicht bearbeitet worden. Antworten auf vier aktuelle Fragen zum Finanzamt und der Grundsteuer.

Wer unternimmt etwas gegen die Untätigkeit des Fiskus?
Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund gehen dagegen nun gerichtlich vor. „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen. Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Wer sind die Musterkläger?
In zunächst vier Musterfällen aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen wollen diese Verbände eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen – und anschließend eine verfassungsrechtliche Überprüfung auf den Weg bringen. 

Lesen Sie auch: Grundsteuer: Wann ist der Einspruch gegen die neuen Bescheide ratsam?

Wie sind die Erfolgsaussichten der Klagen?
Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht  der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrundeliegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer, das in elf Bundesländern angewendet wird. 

Gibt es Unterstützung aus der Wissenschaft?
Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof hat im Auftrag der beiden Verbände ein Rechtsgutachten erstellt. Demnach ist die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um genau diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Rechtsinstrument der Untätigkeitsklage. 

Lesen Sie weiter  Einkommensteuererklärung 2022 : Last-Minute-Tipps für Immobesitzer

Und lesen Sie auch: Riesen-Dividenden: Jetzt bis zu 10,48 Prozent Dividendenrendite mit deutschen Aktien