Die Pauschale für Erbfallkosten steigt dieses Jahr um 45 Prozent. Welche Details Erben jetzt beachten sollten
Der Hintergrund:
Um den Hinterbliebenen eines Erblassers in punto Kosten steuerlich zusätzlich Erleichterung zu verschaffen, steht ihnen neben den persönlichen Erbschaftsteuerfreibeträgen – für Ehepartner sind es 500 000 Euro, für Kinder 400 000 Euro und für Geschwister 20 000 Euro – ohne weiteren Nachweis auch die Erbfallkostenpauschale zu.
Abzug vom Nachlasswert:
Die Pauschale ist als sogenannte Nachlassverbindlichkeit vom Wert der Erbschaft abzuziehen. Damit sollen die Ausgaben der Vermögensnachfolger für die Bestattung, laufende Grabpflege und ein angemessenes Grabdenkmal sowie ihre Erwerbsnebenkosten, etwa Gebühren für die Ausstellung des Erbscheins, bei der Berechnung einer möglicherweise fälligen Steuerschuld in angemessener Form angerechnet werden.
Erste Erhöhung nach 29 Jahren:
Die Pauschale für Erbfallkosten steigt 2025 von 10300 Euro auf 15000 Euro. Damit soll die Kostensteigerung berücksichtigt werden, die auch vor Bestattungskosten nicht Halt macht. Gleichzeitig soll der Arbeitsaufwand in den Finanzämtern reduziert werden, die ab sofort in weniger Fällen die tatsächlichen Erbfallkosten überprüfen müssen. Während der Gesetzgeber im Einkommensteuerrecht durch Anhebung von Freibeträgen, Pauschalen und Tarifgrenzen regelmäßig auf die Inflation reagiert, hatte er bei Erben keine Eile: Die Erbfallkostenpauschale wurde zuletzt im Jahr 1996 erhöht.
Wer profitiert von der Kostenpauschale?
Der Erbfallkostenpauschbetrag steht nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmern zu, die beispielsweise mit einem Gegenstand aus dem Nachlass bedacht werden. Das Niedersächsischen Finanzgericht urteilte, dass sie Anspruch auf die Pauschale haben, auch wenn sie nicht durch eine Auflage des Erblassers mit Kosten belastet sind (Az. 3 K 169/21). Allerdings seien die bis Ende 2024 geltende Summe von 10 300 Euro nicht vollständig , sondern „anteilig in quotaler Höhe ihres Vermächtnisses zur gesamten Erbmasse“ zu berücksichtigen, befanden die Finanzrichter. Endgültig in dieser Rechtsfrage entscheiden wird erst der Bundesfinanzhof (BFH), bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist. Ähnlich betroffene Begünstigte sollten unter Angabe des Aktenzeichens (II R 5/23) Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis der BFH entschieden hat.. Da Vermächtnisnehmer oft entferntere Verwandte oder Freunde sind, denen nur ein vergleichsweise geringer Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 20000 Euro zusteht, ist für sie die Erbfallkostenpauschale oft umso wertvoller.
Lesen Sie weiter: Das ändert sich 2025 steuerlich bei Fremdwährungskonten