Eine Bürgerinitiative will die Abgabe via EU-Kommission wieder einführen. Wie der aktuelle Stand ist Von Stefan Rullkötter

Der Hintergrund:

Im Jahr 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass hierzulande eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Immobilieneigentum und anderen Besitztümern mit Vermögenssteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz) vereinbar ist. Der Gesetzgeber hatte  die Abgabe deshalb ab 1997 abgeschafft. 

Das Vorhaben:

Die EU-Kommission hat dessen ungeachtet nun eine Europäische Bürgerinitiative offiziell registriert, die fordert, eine neue Vermögenssteuer „zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels“ einzuführen. Wie die EU-Kommission mitteilt, hat sie den Vorschlag bislang aber nicht inhaltlich analysiert: Der Beschluss zur Registrierung bestätige lediglich die rechtliche Zulässigkeit. Nach der Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um Unterschriften zu sammeln. 

Die Unterstützer:

Sammelt die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, müsste die Kommission sich mit dem Thema befassen. Unterstützung erfährt die Initiative aus dem deutschen Gewerkschaftslager: Verdi fordert gemeinsam mit dem DGB eine Vermögenssteuer von ein Prozent ab einer Million Vermögen und bis zu zwei Prozent bei mehr als einer Milliarde Euro. 

Die gesetzliche Grundlage:

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung  im  Jahr 2012 haben Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Seitdem sind 127 Anträge für eine Bürgerinitiative eingegangen, von denen 102 zulässig waren und registriert wurden.

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