Bis zum 2. Oktober muss die Pflichtaufgabe für den Fiskus erledigt werden. Im Schnitt winken 1095 Euro Erstattung. Effektive Ausfülltipps auf den letzten Drücker für Angestellte und Selbstständige. Von Stefan Rullkötter 

HIER KÖNNEN ARBEITNEHMER ABGABEN SPAREN:

1. Arbeitsmittel
Kosten für Büroausstattung und Arbeitskleidung sind absetzbar, wenn sie zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden und in Summe über der  Werbungskostenpauschale (1.200 Euro) lagen. Waren die Arbeitsmittelteurer als 952 Euro brutto (800 Euro netto), sind sie anteilig über die Nutzungsdauer absetzbar. Ausnahme: Ausgaben für Hard- und Software sind sofort in voller Höhe abziehbar.

Anlage N, Zeilen 42–49

2. Arbeitszimmer
Miet- und Ausstattungskosten sind bis zu 1.250 Euro absetzbar, wenn 2022 für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Darunter fallen anteilig die Ausgaben für Miete, Strom, Heizung, Wasser und Müllgebühren. Arbeitszimmer sind für die Tätigkeit nicht zwingend erforderlich, um Kosten geltend zu machen (Bundesfinanzhof, Az. VI R 46/17).  

Anlage N, Zeile 44

3. Corona-Bonus
Beschäftigte konnten wegen der Pandemie bis zum Stichtag 31. März 2022 vom Arbeitgeber Beihilfen und Unterstützungen bis zum Maximalbetrag von 1.500 Euro steuerfrei erhalten. Leistungen müssen als Barzuschuss und Sachbezug zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt worden sein. Der Corona-Bonus musste nicht auf einmal ausgezahlt werden, durfte aber in Summe 1.500 Euro nicht überschreiten.

Anlage N, Zeile 6

4. Diensträder
Hat ein Arbeitgeber Fahrräder E-Bikes als Dienstfahrzeuge spendiert, ist die Privatnutzung für Beschäftigte steuerfrei, wenn die Kosten zusätzlich zum Gehalt übernommen wurden. Sonst ist der geldwerte Vorteil mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern. Gleiches gilt, wenn sich die Beschäftigten an Leasinggebühren beteiligen.

Anlage N, Zeile 21

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5. Doppelte Haushaltsführung
Wer am auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung mietet, kann bis zu 1.000 Euro monatlich absetzen. Zusätzlich abzugsfähig sind Ausgaben für Hausrat, Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel, mit denen die Zweitwohnung ausgestattet ist. Der BFH wird bald entscheiden, ob eine entrichtete Zweitwohnungssteuer zusätzlich zum Höchstbetrag absetzbar ist (Az. VI R 30/21). 

Anlage N, Zeilen 91–117

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6. Energiepreispauschale
Mit dem September-Gehalt 2022 erhielten Arbeitnehmer eine staatliche Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Dadurch sollten sie etwas Ausgleich für gestiegene Energiepreise und Fahrtkosten erhalten, müssen die Pauschale aber versteuern. Bestand zum Stichtag 1. September 2022 kein Dienstverhältnis, kann die Auszahlung der Energiepreispauschale nachträglich über die Steuererklärung für 2022 beantragt werden.

Anlage SO, Zeilen 13 und 14

7. Fahrtkosten
Fahrten und Fußwege zur ersten Arbeitsstätte sind pauschal mit 30 Cent je Entfernungskilometer absetzbar, maximal 4.500 Euro pro Jahr. Seit 2022 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 38 Cent. Höhere Kosten sind lediglich bei ÖPNV-Nutzung absetzbar. Zu beachten: Die Entfernungspauschale gilt bei Pendlern nur für Zeiträume, in denen sie im Betrieb waren.

Anlage N, Zeilen 31–40

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8. Handwerkerkosten
Wer 2022 Handwerkerarbeiten an oder in seinem Privathaushalt durchführen ließ, kann 20 Prozent der unbar bezahlten Beträge für Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1200 Euro. Eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrags in Arbeits- und Materialkosten ist ausreichend. 

Anlage Haushalt, Zeilen 6–9

9. Homeoffice 
Für jeden Tag, den Arbeitnehmer im Heimbüro verbracht haben, sind pauschal fünf Euro absetzbar. Die  Homeoffice-Pauschale war für 2022 bei 600 Euro gedeckelt. Das entspricht 120 Heimarbeitstagen. Zu beachten ist: Der Steuerbonus wird nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 Euro) gewährt. 

Anlage N, Zeile 45

10. Inflationsprämie
Arbeitgeber können seit 26. Oktober 2022 Vollzeit- und Teilzeitkräften,  Minijobbern und Werkstudenten  bis Jahresende 2024 zusätzlich  zum Arbeitslohn einen Bonus von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Eine Aufteilung der steuerfreien Prämienzahlung, etwa in Jahresraten von 1.000 Euro von 2022 bis 2024, ist möglich.

Keine Angabe in der Erklärung nötig

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11. Mitarbeiterbeteiligungen
Für Beschäftigte von Start-ups und anderen Kleinunternehmen ist es bereits seit Juli 2021  attraktiver, Firmenanteile zu übernehmen. Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen wurde auf 1.440  Euro pro Jahr vervierfacht, Sozialabgaben fallen nicht an. Zudem gibt es für. Mitarbeiter die Möglichkeit, die so erhaltenen Firmenanteile erst nach bis zu zwölf Jahren zu versteuern. 

Anlage N, Zeilen 5–10

12. Umzugskosten
Wer 2022 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann Ausgaben einzeln oder pauschal absetzen. Voraussetzung: Die tägliche Fahrzeit verkürzt sich dadurch um mindestens eine Stunde. Die Kostenpauschale ist seit April 2021 von 870 auf 886 Euro angehoben worden, für jede weitere Person im Haushalt gelten pauschal 590 Euro (zuvor 580 Euro).

Anlage N, Zeilen 47–49

13. Weiterbildungskosten
Wer 2022 berufsbezogene Seminare und Fortbildungen persönlich oder online besucht hat, kann die in dem Zusammenhang selbst getragenen Ausgaben als  Werbungskosten absetzen. Bei relativ hohen Beträgen sollten die Gebühren und Arbeitsmittel als eine Art „Beleg-Back-up“ formlos dokumentiert und in einer Gesamtsumme deklariert werden.

Anlage N, Zeile 46

HIER KÖNNEN SELBSTSTÄNDIGE ABGABEN SPAREN:

14. Belege-Management
Wer als Selbstständiger seinen Gewinn per Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt, muss die Anlage EÜR elektronisch übermitteln. Bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen sollten Belegablage und elektronische Aufzeichnungen rechtzeitig vor Abgabe angepasst werden.

Anlage EÜR, Zeilen 1–126

15. Corona-Hilfen
Staatliche Sofort- und Überbrückungshilfen, die Selbstständige beantragt und erhalten haben, sind steuerpflichtig. Wurden 2022 Gewinne erwirtschaftet, sind diese als Betriebseinnahmen zu versteuern. Wer vergangenes Jahr noch unter den Pandemiefolgen erlitt, konnte seit April 2022 Anträge auf die bis Ende Juni 2022 verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen.

Anlage EÜR, Zeile 66

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Foto: SolStock/iStock

16. Ehrenämter
Wer sich 2022 als Vorstand, Schatzmeister oder Arbeitskraft in gemeinnützigen Vereinen engagiert hat, kann für Aufwandsentschädigungen eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von 840 Euro beanspruchen.

Anlage N, Zeile 27

17. Firmengeschenke
Wer als Selbstständiger oder Gewerbetreibender 2022 Geschäftspartner beschenkt hat, kann Präsente bis zum Kaufpreis von 35 Euro als Betriebsausgaben abziehen. Waren die Geschenke in der Anschaffung teurer, sind sie nur absetzbar, wenn die Empfänger sie für die eigene berufliche Tätigkeit nutzen können.

Anlage EÜR, Zeile 60

18. Firmenwagen 
Elektrische Dienstwagen sind pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn sie 2022 auch privat genutzt wurden. Bei Plug-in-Hybriden gilt ein Faktor von 0,5 Prozent, bei Verbrennern von 1,0 Prozent. Die Alternative ist ein Fahrtenbuch, in dem berufliche und private Fahrten dokumentiert sind.

Anlage N, Zeilen 5–10

19. Übungsleiter
Nebenberufliche Einkünfte als Übungsleiter, Dozent, Betreuer und Erzieher, auf die nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit für den Hauptberuf entfallen, bleiben für 2022 bis zu einem Gesamtbeitrag von 3000 Euro steuerfrei. Bei regelmäßiger Wochenarbeitszeit von maximal bis zu 14 Stunden muss das Finanzamt diese Tätigkeit als nebenberuflich berücksichtigen.

Anlage N, Zeile 27

20. Zusatz-Service vom Fiskus
Die kostenlose App „Mein ELSTER+“ soll die Steuererklärung über das Smartphone erleichtern. Steuerpflichtige können mit der App, die zum Download für iOS und Android-Geräte verfügbar ist, Belege, etwa für Werbungskosten, schon unterjährig direkt in dieser Anwendung hochladen, sammeln und individuell sortieren. Dokumente sollen unkompliziert mit  dem Handy eingescannt werden können. Mithilfe von Texterkennungssoftware werden die Dokumente von der App erfasst.  Die Kopplung der App mit einem bereits bestehenden Elster-Konto ist via QR-Code möglich. Die Belege können so auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ verwaltet werden. Neben der Belegerfassung besteht die Möglichkeit, mit einem Chatbot zu kommunizieren.

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