Das Verfahren ist einfach:
Eine Meldung reicht aus, und nach sechs
Monaten sind selbst Titel mit breit gestreutem
Aktionärskreis, wie etwa Pironet oder
Marseille-Kliniken, nur noch in unregulierten
Graumärkten notiert. Seit dem Urteil
hat es rund 50 Börsenrückzüge gegeben.
In der Dekade zuvor waren es insgesamt
nicht einmal zehn. In den meisten
Fällen ist der Delistingbeschluss mit erheblichen
Kursverlusten verbunden, weil
institutionelle Anleger nicht notierte Aktien
- wenn überhaupt - nur in einem
geringen
Umfang besitzen dürfen. Offensichtlich
hat die Börsennotiz also einen
Wert. Die Zeche zahlt der Privatanleger,
der um die im Beherrschungsvertrag vorgeschriebenen
externen Unternehmensbewertungen
geprellt wurde. Anstatt zu
beklagen, dass immer weniger Privatanleger
den Weg an die Kapitalmärkte finden,
muss der Staat einen gesetzlichen Rahmen
schaffen, der Gutachten, Abfindungsangebot
und Hauptversammlungsbeschluss regelt.
Das Gleiche gilt für die Börsenbetreiber,
vor allem am größten Finanzstandort
in Frankfurt. Warum wird dort nicht die
Satzung geändert, um dieses Schlupfloch
für Bereicherung zu schließen? Offensichtlich
geht das, denn an der Börse in
Düsseldorf zum Beispiel sind solche Delistings
nicht möglich.
LA