KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Mittwoch (9.00 Uhr), ob EU-Staaten vor deutschen Gerichten gegen internationale Schiedsverfahren zu Investitionen im Energiebereich vorgehen können. Der erste Zivilsenat will in Karlsruhe über drei Fälle verhandeln, in denen Deutschland beziehungsweise die Niederlande infolge geänderter Energiepolitik mit Energieunternehmen aus jeweils anderen EU-Ländern streiten. (Az. I ZB 43/22 u.a.)
Die Firmen - darunter RWE
Bei RWE und Uniper geht es nach BGH-Angaben um Investitionen in ein niederländisches Kohlekraftwerk. Das Königreich hat zwischenzeitlich aber beschlossen, bis zum Jahr 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. In dem anderen Verfahren beklagen mehrere Firmen eines irischen Konzerns, dass Deutschland seine Gesetzgebung zur Windenergie speziell für Offshore-Anlagen geändert hat.
Die beiden Staaten wandten sich jeweils an ein deutsches Gericht, um feststellen zu lassen, dass diese Verfahren unzulässig seien. Das Oberlandesgericht Köln und das Berliner Kammergericht kamen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen darüber, ob die Anträge rechtmäßig sind. Es ist offen, ob der BGH schon am Mittwoch ein Urteil spricht./kre/DP/jha
Quelle: dpa-Afx