NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
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27.11.2020 / 07:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
- Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit mittelbarem Bezugsrecht
- Bis zu 2.640.000 neue Aktien zum Bezugspreis von 3,03 Euro je Aktie
Marburg, 27. November 2020. Der Vorstand der NanoRepro AG (ISIN: DE0006577109; Symbol: NN6; die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2018 beschlossen, nachdem eine strategische Investorengruppe ihre Absicht erklärt hat, mindestens 660.110 nicht im Rahmen des Bezugsangebots von den Altaktionären gezeichnete neue Aktien zu übernehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll demnach von 9.330.703,00 Euro um bis zu 2.640.000,00 Euro gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.640.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu 11.970.703,00 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Der Bezugspreis wurde auf 3,03 Euro je neuer Aktie festgelegt. Die neuen Aktien werden den Aktionären der NanoRepro AG im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts während einer Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen dauern wird, mit einem Bezugsverhältnis von 3,53:1 angeboten, so dass 3,53 alte Aktien zum Bezug von einer neuen Aktie berechtigen. Zur Herstellung dieses Bezugsverhältnisses hat sich ein Aktionär bereit erklärt, auf das Bezugsrecht aus einer entsprechenden Anzahl von alten Aktien zu verzichten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Nicht von den Aktionären im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogene Neue Aktien sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis von 3,03 Euro je Neuer Aktie angeboten werden.
Der mit der Kapitalerhöhung erzielte Nettoemissionserlös soll vorrangig für die Warenvor- und Warenzwischenfinanzierung von Corona-Schnelltests verwendet werden. Des Weiteren soll in wissenschaftliche Studien zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit von Schnelltests investiert werden. Darüber hinaus plant der Vorstand, die Mittel einzusetzen, um weitere Produktinnovationen im Bereich "Corona-Testing" zu finanzieren.
Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Die Gesellschaft wird ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt veröffentlichen.
Der Vorstand wird zeitnah über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung informieren.
Kontakt: NanoRepro AG www.nanorepro.com Tel.: +49-6421-951449
E-Mail: juengst@nanorepro.com
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Quelle: dpa-Afx