BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das von der Bundesregierung geplante Verfahren zum Ausstieg aus der Steinkohleverstromung hat eine wichtige Hürde genommen. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission genehmigten am Mittwoch den Ausschreibungsmechanismus zur Gewährung von Stilllegungsprämien.
Die Pläne Deutschlands, Anreize für die frühzeitige Stilllegung von Steinkohlekraftwerken zu bieten und Unternehmen eine Entschädigung für ihren Marktaustritt zu gewähren, stünden mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, kommentierte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Zudem trage die schrittweise Stilllegung von Steinkohlekraftwerken entscheidend zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bei.
Einschränkend räumte die Kommission allerdings ein, dass die Wettbewerbshüter noch nicht abschließend festgestellt hätten, ob die Maßnahme den betroffenen Betreibern einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffe und somit möglicherweise eine staatliche Beihilfe darstelle. In der Prüfung sei es um die Vereinbarkeit mit dem EU-Binnenmarkt gegangen.
Deutschland will bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen. Dazu hat der Bundestag einen Stufenplan verabschiedet. Mit den Betreibern von Steinkohlekraftwerken wurden, anders als bei der Braunkohle, keine Entschädigungssummen vereinbart. Stattdessen sollen die Kraftwerksbetreiber Stilllegungsprämien erhalten. Dazu gibt es insgesamt acht Ausschreibungsrunden bis 2027, mit sinkenden Höchstpreisen.
Wenn nicht genug Kraftwerksblöcke über die Ausschreibungen aus dem Markt genommen werden, können Kraftwerksblöcke per Anordnung der Bundesregierung ohne Entschädigung vom Markt genommen werden. Nach 2027 soll dann ausschließlich über das Ordnungsrecht abgeschaltet werden./aha/DP/eas
Quelle: dpa-Afx