ESSEN (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE
Das niederländische Parlament habe 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung bis spätestens 2030 verbiete. Anders als das deutsche Kohleausstiegsgesetz sehe das Gesetz allerdings für diesen Eingriff in das Eigentum der Unternehmen keine adäquate Kompensation vor. "Das halten wir nicht für rechtens", betonte der Sprecher. Die Kosten des Kraftwerks Eemshaven, das an der niederländischen Nordseeküste gegenüber Osfriesland liegt, beziffert RWE mit 3 Milliarden Euro. Zu den Details des Verfahrens wollte sich RWE nicht weiter äußern.
Auch der Düsseldorfer Energiekonzern Uniper
In Deutschland können sich die Energiekonzern um Entschädigungen für das vorzeitige Abschalten von Steinkohlekraftwerken bewerben. RWE hatte in der ersten Auktionsrunde für zwei Anfang 2021 vom Netz gegangene Kraftwerke 216 Millionen Euro erhalten. Auch Uniper war mit einem Kraftwerk zum Zuge gekommen. In Deutschland soll der Kohleausstieg spätestens 2038 abgeschlossen sein.
Die Umweltorganisation Urgewalt kritisierte das von RWE angestrengte Schiedsgerichtsverfahren als "Gift für die Energiewende". Es sei ein "besonders perfider Versuch, wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise abzuwürgen". RWE verweist dagegen auf die eigenen Klimapläne. Der Essener Konzern baut seine Ökostromproduktion aus und will bis 2040 klimaneutral sein./hff/DP/mis
Quelle: dpa-Afx