KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wollten Anwohner den Braunkohletagebau Garzweiler II stoppen - aber das ist binnen weniger Wochen an formalen Hürden gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Anfang September eingereichte Klage der insgesamt 36 Betroffenen noch im Oktober als unzulässig ab. Diese hätten sich erst durch die Instanzen klagen müssen. Außerdem werde die Beschwerde nicht den Begründungsanforderungen gerecht, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. (Az. 1 BvR 2126/20)
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen einen Paragrafen des im August in Kraft getretenen Kohleausstiegsgesetzes. Das regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Der erste Block eines Braunkohlekraftwerks soll noch Ende 2020 vom Netz gehen. Für den vom Energiekonzern RWE
Die Gemeinschaft "Menschenrecht vor Bergrecht" hatte kritisiert, dass in der Folge weitere Dörfer zerstört würden. In Zeiten des Klimawandels sei das nicht mehr rechts- und verfassungsgemäß./sem/DP/jha
Quelle: dpa-Afx