AACHEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Eilanträge dreier Bewohner des Braunkohletagebau-Ortes Lützerath gegen die sofortige Einweisung ihrer Grundstücke in den Besitz von RWE
Die Beschlüsse des Gerichts sind nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet. Die Eilanträge hatten ein Hofbesitzer in Lützerath, einem Ortsteil von Erkelenz, und zwei Mieter von Räumlichkeiten gestellt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II vorzeitig in den Besitz der Grundstücke in der Nähe der derzeitigen Abbruchkante in Lützerath eingewiesen./uho/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx