(Im 4. Absatz wurde der Vorname von VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing in Ingbert korrigiert.)
BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur will den Betreibern der Strom- und Gasnetze in Deutschland die Renditen auf ihr eingesetztes Kapital kürzen. Der Eigenkapitalzins für neue Investitionen soll in der nächsten Regulierungsperiode von derzeit 6,9 auf knapp 4,6 Prozent sinken, wie aus einem Schreiben von Netzagentur-Chef Jochen Homann an den Beirat der Behörde hervorgeht.
Homann begründete die geplanten Kürzungen mit der anhaltenden Niedrigzinsphase. Verbraucher und Unternehmen dürften nicht "unangemessen hohe Renditen der Netzbetreiber finanzieren", heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte das "Handelsblatt" (Freitag) darüber berichtet.
Die Pläne der Netzagentur sind für die Privathaushalte und andere Strom- und Gasverbraucher von Bedeutung, weil die Garantierendite in die Netzentgelte einfließt, die auf den Strom- und Gasrechnungen landen. Die Zinssätze werden von der Bundesnetzagentur für mehrere Jahre festgelegt. Beim Gas beginnt die neue Regulierungsperiode 2023, beim Strom 2024.
Die Pläne der Bundesnetzagentur sorgten für Kritik. Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, warnte vor "einem Bumerang für den Klimaschutz". Der Investitionsbedarf bei den Energienetzen sei "bereits hoch und wird enorm steigen". Die "heiße Phase" beim Netzausbau beginne erst jetzt. "Umso weniger ist zu verstehen, warum bei wachsenden Herausforderungen und Unsicherheiten nun über eine Beschränkung der Refinanzierung nachgedacht wird."
Unterstützung für die Netzbetreiber kam aus der Politik. Der niedersächsische Energieminister Olaf Lies (SPD) sagte dem "Handelsblatt", Deutschland stehe vor einem Jahrzehnt enormer Investitionen in die erneuerbaren Energien und vor allem in die Netze. "Deshalb muss die Eigenkapitalverzinsung eine entsprechende Höhe haben."
Wie hoch die Rendite tatsächlich ausfallen wird, steht noch nicht fest. Eine Entscheidung zur Höhe des Eigenkapitalzinssatzes werde erst nach der Anhörung des Marktes fallen, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Homann deutete in seinem Schreiben an, dass der sogenannte Wagniszuschlag, der Teil der Berechnungen ist, höher ausfallen könnte./hff/DP/jha
Quelle: dpa-Afx